Nichteinlösen einer Lastschrift am 18.12.2023 - Ihr Schreiben vom 20.12.2023

  • Ungelöst
  • 30 Dez 2023
  • #572556
  • 86
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Entgegen den üblichen Gepflogenheiten wurde der fällige Betrag (€ 47,00) nicht am Monatsanfang son- dern unangekündigt wie bereits benannt am 18.12.2023. eingezogen. Mein Geldinstitut stellte mir wegen der Lastschriftrückgabe € 1,00 in Rechnung. Diesen Betrag habe ich heute bei der Überweisung des fälligen Betrages abgezogen.
Den von Ihnen in o.g. Schreiben geltend gemachten Gebührenbetrag i. H, v. € 10,17werde ich nicht bezahlen, da dieser ohne mein Verschulden entstanden ist. Das habe ich so auch Ihrem schnellsprechenden Kollegen Vankick telefonisch um 10:39 Uhr erklärt.
Sollten Sie mir die Stromversorgung unterbrechen kommt es unausweichlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen,
Auf Wiedersehen
****** ******

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02-01-2024 um 12:20 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Mitteilung auf Reklamation24.de.

Weil der Einzug von Ihrem Dezember 2023 Abschlag nicht durchgelaufen ist, haben wir am 15.12.2023 einen erneuten Versuch vorgenommen. Den am 15.12.2023 eingezogenen Abschlag haben Sie am 19.12.2023 per Rücklastschrift aus uns unbekannten Gründen widerrufen.

Somit sind uns Kosten i.H. von 10,17 EUR entstanden.
Wir werden aus diesem Grund Ihre Stromversorgung selbstverständlich nicht unterbrechen oder sperren. Wir bitten Sie allerdings die Rücklastschriftkosten zu begleichen und den Dezember Abschlag zu vervollständigen.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Ihr Mivolta Kundenservice

04-01-2024 um 01:38 Uhr


Von weiteren Versuchen außer am 18.12.2023 den Abschlag abzubuchen ist mir nichts bekannt. Tatsächlich habe ich den Abschlag am 29.12.2023 nach Eingang meiner monatlichen Einkünfte selbst überwiesen. nach Eingang meiner monatlichen Einkünfte, selbst überwiesen. Es bleibt aus bekannten Gründen bei meiner Haltung, die Kosten der Rücklastschrift nicht zu bezahlen. der Ergreifung juristischer Schritte Ihrerseits gegen michsehe ich aus bereits dargelegten Gründen gelassen entgegen.
Auf Wiedersehen
M. ******

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-01-2024 um 01:41 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

unbefriedigend, EASYvolta versucht die Angelegenheit zu verwirren

04-01-2024 um 08:32 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf Reklamation24.de.

Unser Versuch hat am 15.12.2023 stattgefunden.
Weil die Banken meisten bis zu 3 Werktagen Zeit benötigen, die Aufträge zu bearbeiten, ist auf Ihrem Kontoauszug das Datum 18.12.2023 ersichtlich. Es tut uns sehr Leid, dass Sie sich aus diesem Grund verwirrt fühlen. Für Detaillierte Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Kreditinstitut.

Via E-Mail lassen wir Ihnen unseren aktuellen Kontoauszug zukommen.
Um ein Mahnverfahren und die damit gebundenen Zusatzkosten zu vermeiden, bitten wir Sie um Begleichung der offenen Forderung innerhalb der im Kontoauszug vorhandenen Frist.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Ihr Mivolta Kundenservice

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