Rückerstattung statt Gutschein

  • Ungelöst
  • 13 Mär 2021
  • #204352
  • 368
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer E-Mail vom 17.04.2020 sowie 16.06.2020 haben Sie mitgeteilt, dass unsere Reise mit genannter Trip ID nicht stattfinden kann und die geplante Reise aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie storniert wurde.
Hiermit fordere ich Sie auf, den u. g. Reisepreis bis zum 15.04.2021 zu erstatten.
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass Sie die Stornierung der Reise erklärt haben und demzufolge keine Stornokosten oder weitere Abzüge beim Reisepreis erfolgen dürfen.
Daneben erkläre ich, dass ich weder dazu bereit noch verpflichtet bin den mir angebotenen Gutschein vom 16.06.2020 für die Zahlung zu akzeptieren.
Die Gutscheinlösung entspricht nicht der Rechtslage, so dass auch Sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten müssen und die Rückerstattung des Reisepreises in bar zu erfolgen hat.
Sollte ich bis zum genannten Datum keine Rückzahlung des Reisepreises erhalten haben, so sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

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27-04-2021 um 07:49 Uhr


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