Unvollständige Rückerstattung nach Stornierung seitens Fluggesellschaft

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  • 06 Nov 2020
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Mein gebuchter Flug mit ursprünglich geplantem Abflug am 27.09.2020 wurde seitens der Fluggesellschaft (Swiss) storniert. Gemäß Art. 8 Abs. 1 a i.V.m. Art. 7 Abs. 3 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) steht mir als Endkunde daher ein Anspruch auf Rückerstattung des vollen Flugpreises zu, und zwar nach §651 h BGB ohne gesonderte Aufforderung und innerhalb von spätestens 14 Tagen.

Swiss ist ihrem Anteil dieser Verpflichtung einigermaßen zügig nachgekommen und hat den vollen Betrag an Flighttix erstattet. Flighttix hat mir jedoch (nachdem man mir zunächst unaufgefordert einen Gutschein ausgestellt hatte, den ich abgelehnt habe) bisher nur einen um eine "Bearbeitungsgebühr" von 55€ verminderten Betrag erstattet.
Bei der Abwicklung der Stornierung zwischen Flighttix und Swiss handelt es sich nicht um eine spezielle Dienstleistung, die für mich erbracht wurde, sondern den einzig zulässigen Regelprozess für eine Rückerstattung. Swiss erstattet immer nur an den direkten Vertragspartner und daher nicht an Endkunden, die über einen Dritten (hier Flighttix) gebucht haben. Dem Kunden hier Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen für Aufwände, die er nicht verursacht hat, und die in den Bereich normaler Betriebstätigkeiten eines Reisevermittlers fallen, ist nicht nur rechtlich unzulässig, sondern einfach nur dreist!

Ich habe Flighttix daher bereits wiederholt über den Kundenservice aufgefordert, mir den noch fehlenden Restbetrag zu erstatten. Bisher hat der Kundenservice meine Anfragen nur nach ausweichenden Ausführungen direkt wieder geschlossen, ohne meine Rückmeldung abzuwarten.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

10-12-2020 um 23:52 Uhr


Problem behoben

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der Kundenservice war jederzeit sehr freundlich, leider hat man aber versucht mich auf allen erdenklichen Wegen bis zuletzt über den Tisch zu ziehen (statt Erstattung erst mal Umbuchung, dann ein Gutschein, Berechnung von Bearbeitungsgebühren,...). Hat mich etliche Mails und viel Hartnäckigkeit gekostet bis zur letztendlichen vollständigen Rückerstattung.

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