Besteht aus den neuen in der Garantiezeit getauschten Fernseher erneut eine Garantie?

  • Ungelöst
  • 12 Sep 2023
  • #540473
  • 119
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach dem ich am 01.09.2023 eine Reklamation meines Fernsehers per e Mail gemeldet habe, bis gestern keine Nachricht bekommen habe, habe ich mich an die Filiale Freiburg gewendet.
Nach einigem hin und her, die „rechte“ wusste nicht was die „Linke“ tut (Fachpersonal) bekam ich den noch in der Garantie stehenden Fernseher getauscht.
Meine Frage, habe ich auf den neuen Fernseher auch wieder Garantie wurde dies sehr barsch abgelehnt.
Meine Frage: ist dies korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
****** ******

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12-09-2023 um 05:19 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Fritz Berger weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-09-2023 um 09:47 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Fritz Berger weitergeleitet. Mehr erfahren.

13-09-2023 um 11:57 Uhr


Hallo G.,

sollte der Fernseher vollständig ausgetauscht worden sein, hast du auch hier eine Garantie von 2 Jahren auf das Gerät.

Viele Grüße,
Dein Fritz Berger Team / ES

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

13-09-2023 um 12:49 Uhr


Problem ungelöst

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Wenn ich schriftlich, egal in welcher Form bekomme, daß mein Fernseher wieder Garantie hat, ist die
Sache für mich erledigt!

4
Fritz Berger
Zufriedenheitsindex: 68.5/100

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