Ich habe, obwohl ich dachte, das in drei (!) Telefongesprächen geklärt zu haben, einen zweiten Mahnbescheid erhalten. Die Summe beträgt 2,95€ + Mahngebühr von 10€. Die Mahngebühr ist unzulässig (LG Erfurt, Urteil vom 30. September 2021, Az. 3 O 489/21) Es dürfen nur tatsächliche Kosten angemahnt werden.
Zum anderen habe ich nun bereits dreimal den Fall geschildert: Ihr habt mir defekte Ware (die halbe bestellte Menge) geliefert, ich habe zurückgesendet (22.12.22). Die Ware ist bei euch angekommen am 23.12.22
Den Rest der Bestellung hatte ich telefonisch storniert.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
11-03-2023 um 19:28 Uhr
Problem behoben
5 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Drei Telefonate haben zu nichts geführt, erst diese Beschwerde hier. Dann waren sie plötzlich sehr schnell.
Abschließende Betrachtung von Fritz Berger
05-04-2023 um 11:23 Uhr
Sehr geehrter Herr P.,
entschuldigen Sie die Mahnungen und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir konnten unserem System entnehmen, dass wir Ihr Anliegen nun erfolgreich bearbeitet haben und hoffen, dass Sie uns in Zukunft wieder als Kunde beehren.
Ihr Fritz Berger / NB
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