Pflichtverletzung des Reiseveranstalters

  • Ungelöst
  • 04 Jul 2023
  • #511399
  • 113
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte bei Ihnen eine Reise gebucht vom 25.06.bis 30.06.2023 nach Tunesien nach Gammarth ins Hotel El Mouradi. Als ich am 25.06.2023 am Flughafen Monastir ( Tunesien ) ankam, wurde mir von einem Vertreter von FTi ein Blatt in die Hand gedrückt, wo die Nummer von dem Bus drauf stand, der mich in mein Hotel bringt, sowie das am Montag, dem 26.06.2023 der Reiseleiter von vor Ort ins Hotel kommt, Treffpunkt ist die Rezeption im Hotel, eine Uhrzeit stand nicht drauf.
Am 26.06.2023 verbrachte ich den ganzen Tag an der Rezeption, doch es kam kein Reiseleiter von FTi vorbei, ich versuchte den Vorort-Reiseleiter anzurufen über die Telefon-Nr.die in meinen Reiseunterlagen angegeben war. Doch dies funktionierte nicht, ich ging zur Rezeption des Hotels und fragte dort, ob für mich irgendwelche Informationen hinterlegt wurden, was dort mit nein beantwortet wurde, ich fragte dann noch, ob sie dort mal die Telefon-Nr.anrufen können von dem Vorort-Reiseleiter, was sie dann taten, doch dies funktionierte auch nicht. Ich wartete dann weiter in der Hoffmann das der Reiseleiter noch kommt, aber es kam keiner mehr. Ich schrieb auch eine Email an Service Ab-ins-blaue, wo ich die Reise gebucht hatte, sie schrieben mir, das sie Kontakt mit dem Reiseveranstalter FTI aufgenommen haben, aber nichts passierte. Somit ging mir ein Urlaubstag verloren durch die Pflichtverletzung des Reiseveranstalters. In Deutschland hatte ich vor Antritt meiner Reise beim Kundenservice von FTI angerufen und nachgefragt, wie es aussieht, ob man Ausflüge in Tunesien schon vorher buchen kann, mir wurde gesagt, das kann man Vorort in Tunesien machen bei der Vorort-Reiseleitung. In meinem Hotel im El Mouradi in Gammarth in Tunesien fragte ich an der Rezeption nach, ob es irgendwelche Angebote für Ausflüge gibt, was verneint wurde, den Reiseleiter von Vorort konnte ich nicht fragen, da er nicht da war und nicht erreichbar war, die ganze Zeit nicht die ich da war. Ich war also auf mich alleine gestellt. Dies war für mich eine erhebliche Beeinträchtigung meiner Urlaubsfreude. Nachts war es sehr laut dort im Hotel, durch ständigem sehr lauten Diskothekenlärm bis morgens gegen 4.00 Uhr war meine Urlaubsruhe in der Nacht erheblich beeinträchtigt. Bis zum 29.06.2023 hatte ich noch kein Info, wann der Transfer vom Hotel zum Flughafen am 30.06.2023 stattfindet. Ich versuchte wieder den Reiseleiter von Vorort anzurufen, aber es funktionierte nicht, auch ein Anruf von der Rezeption des Hotels funktionierte, selbst ein Anruf an die Notfall-Nr.funktionierte weder von meinem Handy noch vom Telefon der Hotelrezeption. Ich schrieb dann noch eine Email an den Kundenservice von FTI, aber keine Antwort. Gegen 22.00 Uhr am 29.06.2023 erhielt ich dann von der Rezeption die Information, das ich am 30.06.2023 gegen 02.40 Uhr abgeholt werde. Durch diese nicht rechtzeitige Information des Transfers vom Hotel zum Flughafen und meinem Aufwand um diese Information zu erhalten, ging mir ein weiterer Urlaubstag verloren. Mein Aufenthalt und meine Urlaubsfreude war auf Grund der aufgeführten Mängel und Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters erheblich beeinträchtigt. Deshalb fordere ich eine Entschädigung, diese entspricht einen Betrag in Höhe von 350,00 €uro, bitte überweisen sie diesen Betrag auf das angegebene Konto, bis spätestens 04.08.2023 .

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