Mahnung wegen Verzug bei Erstellung der Endabrechnung & Geltendmachung von Verzugszinsen und Verzugspauschale

  • Behoben
  • 13 Feb 2019
  • #7290
  • 786
Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein oben genannter Vertrag endete am 31.12.2018. Am 01.01.2019 habe ich Ihnen den Zählerstand vom 31.12.2018 sowohl über das Kundenportal als auch per E-Mail mitgeteilt. Sie haben mir den Erhalt des Zählerstandes auch per E-Mail am 02.01.2019 bestätigt.
Ebenfalls am 01.01.2019 habe ich meinem Netzbetreiber, der Westnetz GmbH, den Zählerstand vom 31.12.2018 nachweislich mitgeteilt.

Gemäß § 40 Abs. 4 EnWG sind Sie verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses die Endabrechnung zu erstellen. Die gesetzlich definierte Leistungszeitpunkt ist bereits überschritten, gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB befinden Sie sich somit bereits in Verzug ohne das es hierzu einer Mahnung bedarf. Ein Umstand nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, infolgedessen kein Verzug eintreten würde, liegt offensichtlich nicht vor.

Aufgrund meines geringeren Stromverbrauchs im Abrechnungsjahr und des Neukundenbonus ergibt sich eine Geldschuld Ihrerseits mir gegenüber. Diese übersteigt unter Berücksichtigung von Grundpreis, Arbeitspreis, Energieverbrauch, 25 % Neukundenbonus auf den Rechnungsbetrag und den bisher geleisteten Abschlagszahlungen meinen Berechnungen zufolge deutlich die Grenze von EUR 300,-.
Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 – Az. I-20 U 136/14 ist ein Überschuss nach Abrechnung sofort zurückzuzahlen.
Gemäß § 288 Abs. 1, 5 BGB mache ich hiermit zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 12.02.2019 sowie EUR 40,- Verzugspauschale geltend.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum 28.02.2019 die Endabrechnung zu erstellen und das verbleibende Restguthaben zzgl. Neukundenbonus, Verzugszinsen und Verzugspauschale per Überweisung auf die Ihnen bekannte Bankverbindung auszuzahlen.

Nach fruchtlosen Fristablauf werde ich ohne weitere Verzögerung gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

Teilen

13-02-2019 um 18:57 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Fuxx Sparenergie weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-02-2019 um 13:41 Uhr


Die Endabrechnung wurde 2 Tage nach meiner Mahnung erstellt. Die Zahlung der Hauptforderung ist weitere 2 Tage später auf meinem Konto eingegangen. Die Nebenforderungen (Verzugspauschale und Verzugszinsen) wurden nicht beglichen.
Sofern dies bis Ende der Frist nicht geschieht ergeht Klage vor dem AG Paderborn.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

15-03-2019 um 12:54 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Nach meinem Abschreiben wurde umgehend reagiert. Schade, dass man immer erst Rechtsmittel in den Raum stellen muss.

3
Fuxx Sparenergie
Zufriedenheitsindex: 21.7/100

Problem mit Fuxx Sparenergie?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.