Mund-Nase Bedeckung

  • 02 Aug 2022
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Guten Tag , sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte mich über den VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH beschweren und Einspruch erheben.
Am 27.07.2022, bin ich in die S4 von Bretten Bahnhof nach Sulzfeld eingestiegen. Bei der Fahrkartenkontrolle im Bereich der Haltestelle Zeisenhausen habe ich eine gültige Fahrkarte dem Kontrolleur ausgehändigt. Ich wurde ohne bzw. nicht korrekt getragener Nase- Mund Bedeckung angetroffen. Bedauerlicher Weise habe meinen Nase-Mundschutz nicht tragen können, da sie an der Seite kaputtgegangen war, bevor der Kontrolleur zu meinem Sitz kam. Ich hatte leider Gottes keine Ersatz Maske dabei.
Ich verweigere mich nicht eine Maske zu tragen, sondern mir ist einfach ein Missgeschick passiert. Ich fahre täglich Bahn und habe kein einziges Mal gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Personnennahverkehr verstoßen.
Trotzdem hat der Fahrkartenkontrolleur entschieden gegen mich ein Formular Nr. 22026204 zu erstellen, einen Strafbescheid von 100 Euro. Um ehrlich zu sein, finde ich die Strafe, die unter dem Namen "VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH" mir gegenüber erstellt wurde, ungerecht.
Ihre Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeit, einsichtigen Fahrgästen eine Einwegmaske auszuhändigen, damit sie die Fahrt im Anschluss fortsetzen können aber das ist nicht passiert.
Aus diesem Grund möchte ich Einspruch gegen verstoß die Maskenpflicht und den Betrag von 100 Euro zu bezahlen, erheben.

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