Fehlender Leistungsanspruch /angeblich ist keine medizinische Notwendigkeit ersichtlich

  • Behoben
  • 24 Mär 2023
  • #476811
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So der Experte der RV !
Trotz bestätigter Notwendigkeit der Versorgung mit Veneer s aus medizinischen Gründen, wurde die Beteiligung der Kosten von vornherein definitiv ausgeschlossen!

Unterlagen alle an die RV gesendet per Mail zur Einsicht und Telef. des behandelten Zahnarztes zur nochmaligen Abklärung !

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24-03-2023 um 13:59 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an R+V Versicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-03-2023 um 17:01 Uhr


Problem behoben

8 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Bin eigentlich schon Jahrzehnte bei der RV !(s.o.)

Haben sofort reagiert;

Der Leistungsanspruch wurde mir wie vertraglich festgehalten überwiesen !
Schade nur, dass ich mich so stressen musste, und mir keine andere Möglichkeit blieb , meine mir zustehende Forderung geltend zumachen !
Habe dieses Portal zufällig gefunden und muss sagen :
War top zufrieden ! Dankeschön .

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R+V Versicherung
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