Zu unrecht beschuldigt und Eigentum abgenommen.

  • Ungelöst
  • 21 Dez 2022
  • #450898
  • 492
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Guten Tag,

Gestern ist in der Filiale Herrenberg im Seeländer eine große Ungerechtigkeit passiert.

Meine elfjährige Tochter war mit ihrer Freundin in ihrer Filiale und wurde ohne jegliche Beweise beschuldigt einen Lipgloss geklaut zu haben.

Das war jedoch ihr eigener den sie in ihrer Hosentasche trug.

Meine Tochter sammelt Lipglosse und Labellos. Diese kauft sie überall ein, wo wir sind, mal bei Müller, DM oder in ihrer Filiale. Auch deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Lipgloss kaum benutzt war, sie hat so viele davon.

Laut der Filialleiterin hat sich meine Tochter und ihre Freundin angeblich auffällig verhalten. Aus der Sicht der Verkäuferinnen die ihren Fokus auf Ladendiebstähle haben, mag es vielleicht so ausgesehen haben.
Ich habe durchaus eine andere, plausible Erklärung und Sichtweise auf das Geschehen.

Es gibt auch keine Videoaufnahmen oder andere Nachweise die die Behauptungen der Filialleiterin unterstreichen würden.

Man hat die Taschen der Mädchen durchsucht, und letztendlich ohne jegliche Beweise, und nur aufgrund von !Vermutungen! das Lipgloss meiner Tochter abgenommen und ins Regal gelegt.

Meine Tochter war für den Rest des Tages, sichtlich traumatisiert, wütend, enttäuscht und traurig. Das ist nicht die Reaktion von jemand, der das erste Mal beim angeblichen klauen erwischt wurde.

Zudem hat meine Tochter einige Sätze von sich gegeben, die ihre Naivität zu diesem Thema unterstreichen.

Zum Beispiel hat sie zu mir gesagt:

- Ich bin doch nicht blöd, wenn ich mit dem Lipgloss aus dem Laden laufe, dann piepst es doch.

- Ich will !meinen! Lipgloss gar nicht zurückhaben, vielleicht wurde er bis dahin von jemand anders benutzt.

- Ich möchte, dass man sich bei mir entschuldigt, denn ich habe nichts getan.

- Rossmann hat eine Kundin verloren (sie, meinte sich selbst)

Oder als wir beim DM waren, stand da ein Schälchen mit Trauben Zucker Bonbons, sie fragte mich, ob ich die Frau fragen könnte, ob sie eins haben dürfte. Erstehen sie? Das ist nicht ein Verhalten von jemand, der eiskalt etwas einstecken und aus dem Laden laufen würde.

Mir ist es wichtig, die Ungerechtigkeit, die meiner Tochter passiert ist, wieder gutmachen zu können. Denn noch mal, es gab keinerlei Beweise, dass der Lipgloss in ihrer Tasche, der aus ihrer Filiale ist. Und nur aufgrund von Vermutungen darf man keine Menschen verurteilen, egal, in welchem Alter!

Meine Tochter hat recht, eine Entschuldigung wäre angebracht. Den Lipgloss möchte sie zurecht nicht zurückhaben, aber eine Entschädigung muss trotzdem geschehen.


Ich erwarte ihre Haltung zu dem Geschehnis.


Freundliche Grüße aus Herrenberg
****** ******

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22-12-2022 um 06:48 Uhr


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Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Rossman hat sich zurückgemeldet.

Eine Entschuldigung die ein „(aber) haben sie Verständnis dafür…“ ist keine Entschuldigung!

Leider wissen sie nicht was dieses Verhalten in meinem Kind angerichtet hat. Das macht mich traurig und wütend!

Sie sehen ausschließlich nur ihre Seite der Dinge.

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter den Hinweisen bzw. den Verdacht nachgehen, sollte ein Kunde Artikel bei sich führen, welche wir in unserem Sortiment haben, aber den Kauf dieses Artikels nicht nachweisen kann.“

- natürlich haben wir Verständnis dafür und es ist traurig wie oft geklaut wird.

Aber wie oft haben wir Kunden Artikel in der Tasche, Kosmetika, Taschentücher, Kaugummis ect. Die wir davor woanders gekauft haben, den Kassenzettel jedoch nicht mehr besitzen. Müssen wir es dann immer bei VERDACHT aushändigen?!

Den Lipgloss hätte davor auch jemand anders eingesteckt haben können oder er liegt irgendwo unter den Regalen…

So funktioniert unser Rechtsstaat nicht. Kann man es beweisen, dass es eingesteckt wurde, dann gibt es Konsequenzen, keine Frage aber bei keinen Beweisen bist du UNSCHULDIG!

Hier wurde sich zunutze gemacht dass es Kinder waren. Bei einem Erwachsenen, der seine Rechte kennt, wäre der Vorgang sicherlich anders ausgegangen.

Ihre „Entschuldigung“ ist für uns so, nicht akzeptabel.

Noch was zum Nachdenken!

Rossmann hat meine Tochter beschuldigt, etwas entwendet zu haben.

Was tatsächlich passiert ist, nachgewiesener Weise! ist, dass Rossmann meiner Tochter den Lipgloss entwendet hat.

Demnach hat Rossmann Diebstahl begangen, eine Straftat! Und das ist Fakt!

Uns geht es um eine ehrliche Entschuldigung und Einsicht, dass sie nicht korrekt gehandelt haben.

Die zehn Euro Gutschein als Wiedergutmachung, interessieren uns ehrlich gesagt überhaupt nicht.

Rossmann Herrenberg hat sich für uns erledigt.

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Rossmann
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