Einzelfallentscheidung bei sehr hoher Sehschwäche inkompetent abgewiegelt

  • Ungelöst
  • 31 Mär 2020
  • #36780
  • 347
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Hallo und guten Tag, mein Sohn (minderjährig) hat eine sehr hohe Sehschwäche, über 13 Dioptrien, damit verbunden eine Sehstärke von nur höchstens etwa 50%. D.h. er braucht sehr starke schwere Brillengläser(Glasbausteine), dementsprechend mit hohem Gewicht. Es ist eh schon ein Problem eine schwere Brille tragen zu müssen. Ein ständiges Wundscheuern auf dem Nasenrücken bis zum blutig werden ist an der Tagesordnung. Das psychische Problem noch dazu, denn wie sieht das aus mit solch Glasbausteinen herum laufen zu müssen. Der Optiker wand sich an die Krankenkasse mit der Bitte eine höhere Zuzahlung zu gewähren. Um das Leiden etwas zu lindern ist es notwendig Brillengläser höherer Brechung zu verwenden. Diese sind leichter und besser in ein Gestell einzupassen. Außerdem ermöglichen diese ein erheblich besseres räumliches Sehen, ohne das am äüßeren Rand eine "Verkrümmung" sichtbar wird. Aber auch teurer. Beim heutigen Telefonat mit einer Mitarbeiterin, bekam ich lediglich zu hören das generell nur der gesetzliche Betrag bezahlt würde. Sie hätte vorher bei der AOK gearbeitet und da hätte man das auch so gehandhabt. Sie hatte überhaubt keine Ahnung um tatsächlich objektiv beurteilen zu können. Kein Fachargument, NICHTS! Wir haben uns entschlossen diese Krankenversicherung zu kündigen, gerne würden wir bei ein wenig Entgegenkommen dazu entscheiden diese Kündigung zurückzuziehen.
Wir sind auch im letzten Jahr schon von der Schwenninger getäuscht worden. Eine Ärtzlich empfohlene Narkosebehandlung haben wir verauslagt. Nachdem wir die mündliche Zusage erhalten haben diese erstattet zu bekommen. (Per einverständlicher Tonaufnahme belegt). Wir haben lediglich die Hälfte erhalten. Auf Nachfrage war die Mitarbeiterin derart unfreundlich , stur, ja frech. Unglaublich! Deshalb betrachten wir uns unglaublich getäuscht. Versprechungen und kein Einhalten.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

27-04-2020 um 22:27 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist es nur zu einem Teil zu einer "einigermaßen Klärung" gekommen.
Der Punkt, der sich um die Zuzahlung zu dringend notwendigen Brillengläsern bezog (unser Sohn hat eine erhebliche Sehschwäche, die nicht in den normalen Rahmen fällt, und damit verbundenen sehr hohen Kosten für Gläser die eine einigermaßene Lebensqualität ermöglichen) wurde besprochen und eine bessere Zuzahlung wurde schriftlich genehmigt.

Der Punkt bei dem es um die erst zugesicherte Übernahme und dann doch nur zu Hälfte gezahlten Vollnarkosekosten ging (mehrfach durch Ärzte beführwortet)hat sich überhaupt nicht gekärt.

Ich erhielt einen Anruf der Schwenninger aus der entsprechenden Abteilung. Zu Anfang meinte die werte Dame
das sie gar nicht richtig wüßte was damals eigentlich besprochen worden sei. Und eine Zusage zur Übernahme der Vollnarkosekosten hätte es nicht gegeben. Als ich dann ansprach das nur die Hälfte, nach Vorauslagung und Rechnungseinreichung, gezahlt worden wäre, da ging es plötzlich los es sei mit mir ja so vereinbart gewesen. Es ist unglaublich! Erst tut man naiv, man wisse nichts genaues und plötzlich sei es so vereinbart gewesen. Es war abgesprochen das ich schriftliche ärztliche Beführwortungen einreichen und die 250 € für die Narkose verauslagen müsse und diese dann , nach Einreichung der Unterlagen, erstattet werden. Und nicht nur einen Prozentanteil. Die Mitarbeiterin meinte es würde nach ganz bestimmten Schlüsselnummern (?) entschieden. Meine Frage ob sie denn eine medizinische Ausbildung hätte das sie solche Entscheidung und ärztliche Atteste überhaubt richtig einschätzen und beurteilen kann wurde mit "natürlich nicht" verneint. D. h. das augenscheinlich irgeneine Büroangestellte hier wichtige medizinische Entscheidungen trifft ohne je eine medizinische Vorbildung oder irgendwelche Ahnung auf Auswirkungen zu haben.

Genau wie bei meiner ersten Reklamation stur, unfreundlich, ja pampig und sie beharrte auf die unwahre Aussage das man mit mir die Auszahlung eines Teilbetrages vereinbart hätte. Angeblich hätte die Kollegin ja alles ganz genau aufgeschrieben. Unglaublich wie Patienten hingehalten werden und sie dann im Regen stehen gelassen werden und vor allen für dumm verkauft werden.

Ich kann und werde jedem von dieser Krankenkasse abraten.

MfG

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Schwenninger Krankenkasse
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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