Falsche Auskunft über Impfungkostenübernahme

  • Ungelöst
  • 18 Feb 2020
  • #25561
  • 302
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Guten Tag. Letztes Jahr im Sommer rief ich die Schwenninger Krankenkasse an und fragte nach ob die Meningokokken B Impfung von der Krankenkasse bezahlt wird. Mir wurde am Telefon versichert aufgrund verschiedener Schicksalsschläge in der Familie, dass die Impfkosten zu 100% übernommen werden. Der erste Impfung wurde mir nur zu 80% erstattet und das ärztliche Honorar zu 100%. Mein Sohn ist nun zehn Monate und wurde im Januar noch mal geimpft gegen Meningokokken B. Wieder reichte ich die Rechnung ein und bat darum sie zu 100% zu übernehmen und mir auch die letzte Rechnung zu 100% die Differenz noch zu erstatten. Heute telefonierte ich mit einer Dame von der Schwenninger Krankenkasse. Das Telefonat war nicht gerade sehr höflich und die Dame sagte mir, ich hätte im Juni 2019 eine E-Mail bekommen, die ich leider nicht bekommen habe, warum auch immer und dass die Impfung nur zu 80% erstattet wird, ich möchte aber hier von meinem Recht Gebrauch machen, was mir am Telefon gesagt wurde und möchte, dass die 2 Impfungen zu 100% übernommen werden und nicht nur zu 80% daher wende ich mich an Sie.

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02-04-2020 um 20:43 Uhr


Beschreibung der Reklamation:
Guten Tag. Letztes Jahr im Sommer rief ich die Schwenninger Krankenkasse an und fragte nach ob die Meningokokken B Impfung von der Krankenkasse bezahlt wird. Mir wurde am Telefon versichert aufgrund verschiedener Schicksalsschläge in der Familie, dass die Impfkosten zu 100% übernommen werden. Der erste Impfung wurde mir nur zu 80% erstattet und das ärztliche Honorar zu 100%. Mein Sohn ist nun zehn Monate und wurde im Januar noch mal geimpft gegen Meningokokken B. Wieder reichte ich die Rechnung ein und bat darum sie zu 100% zu übernehmen und mir auch die letzte Rechnung zu 100% die Differenz noch zu erstatten. Heute telefonierte ich mit einer Dame von der Schwenninger Krankenkasse. Das Telefonat war nicht gerade sehr höflich und die Dame sagte mir, ich hätte im Juni 2019 eine E-Mail bekommen, die ich leider nicht bekommen habe, warum auch immer und dass die Impfung nur zu 80% erstattet wird, ich möchte aber hier von meinem Recht Gebrauch machen, was mir am Telefon gesagt wurde und möchte, dass die 2 Impfungen zu 100% übernommen werden und nicht nur zu 80% daher wende ich mich an Sie.

Meine Forderung:
Am besten in dem mir die Impfungen zu 100% erstattet werden und nicht zu 80%

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-04-2020 um 20:44 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Sehr enttäuschend

2
Schwenninger Krankenkasse
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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