MH1TZF

  • 25 Sep 2023
  • #545319
  • 74
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Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit mache ich meine Ansprüche Ihnen gegenüber gemäß der EU - Fluggastrechteverordnung 261/2004 geltend.

Wir haben bei Ihnen mit der Buchungsnummer MH1TZF eine Hin- UND Rückreise von Berlin nach Malaga gebucht. Die Buchung wurde von Ihnen mehrfach als gültig bestätigt. Zuletzt am 23.09.2023 telefonisch um ca. 15:30Uhr.


Es war am 21., 22., und 23.09.2023 nicht möglich für den Flug Easyjetflug mit der Buchungsnummer K5ZFT1W von Malaga nach Berlin einzuchecken. Daher haben wir uns wiederholt an Sie gewendet. An EasyJet gewendet, wurde uns erklärt, dass wir wie gewohnt zum Flughafen kommen sollten.


Am 24.09.2023 wurde die Buchung durch die Mitarbeiter von EasyJet erneut nicht aufgefunden. Der telefonisch kontaktierte Kundendienst teilte uns mit, dass der Flug wegen fehlender Zahlung Ihrerseits storniert wurde.

Damit handelt es sich hier um Unterschlagung des von uns für diesen Flug bezahlten Betrags, der nicht zur Flugbezahlung eingesetzt wurde. Außerdem handelt es sich somit um böswilligen Betrug.

Wir waren gezwungen einen alternativen Flug selbst zu buchen, da wir am 25.09.2024 unsere Arbeit erneut aufnehmen mussten. Es entstanden zu dem Schaden des unterschlagenen Betrags von mindestens 288,99 Euro die Zusatzkosten von 702,64 Euro für die Buchung eines neuen Flugs, der uns mit einer entsprechenden Verspätung transportierte. Dies führt zu eine Mindestentschädigung von 400 Euro pro Person nach EU - Fluggastrechteverordnung 261/2004, die unabhängig von Ticketpreis zu erstatten ist.

Insgesamt ist somit ein von 1791,63 Euro (eintausendsiebenhunderteinundneunzig 63/100 Euro) entstanden, welcher von uns gegen Sie geltend gemacht wird und von dessen Akzeptanz wir bei Stillschweigen Ihrerseits bis zum 05.10.2023 ausgehen.
Hochachtungsvoll

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25-09-2023 um 15:09 Uhr

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