Guten Tag,
ich habe im Sommer 6 Esszimmerstühle und einen Tisch bei Ihnen gekauft. Bei einem Stuhl ist nun ein Bein abgebrochen. Bei normalem Sitzen am Esstisch (keine Überbelastung der angegebenen kg-Last) ist der Stuhl zusammengebrochen. (Siehe Fotos)
Der Stuhl ist noch nicht alt und wurde pfleglich behandelt. Wie kann der Schaden ersetzt werden?
MfG
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21-02-2024 um 16:46 Uhr
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Antwort von Segmüller
22-02-2024 um 08:37 Uhr
Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,
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Mit freundlichen Grüßen,
SEGMÜLLER-Kundendienst
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