Flexibilität unmöglich

  • Beantwortet
  • 24 Jan 2024
  • #579074
  • 63
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Sehr geehrte Damen und Herren

Abgesehen davon, dass die Antwort auf meine Beschwerde nach weniger als 5 Minuten kam - ich nehme stark an, dass dies eine vorbereitete Antwort war, die sie allen Konsument:innen automatisch schicken - bin ich mit Ihrer Vorgehensweise was Beschwerden betrifft äußerst unzufrieden.

Es ist nicht verständlich, dass eine Anfrage zu einer Hotelreservierung in einem von Ihnen angebotenen Hotels erst zwei Wochen vorher angefragt werden kann. Und man nur zwei Wochen vorher weiß, ob man tatsächlich Urlaub machen kann oder nicht.

In meinem Fall kam es zu einer Ablehnung, obwohl alle Vorbereitungen wie der Kauf von Zugtickets und eine Urlaubsgenehmigung seitens des Arbeitgebers getroffen wurden.

Natürlich wurde mir ein Alternativdatum für einen Aufenthalt im gleichen Hotel angeboten, jedoch zwei bis fünf Tage vor der geplanten Urlaubszeit. Es ist unmöglich als Arbeitnehmer so flexibel zu sein und zu erwarten, dass der Arbeitgeber die Urlaubsverschiebung genehmigt.

Ich bin sehr enttäuscht und bestehe darauf, dass die Kosten für den Gutschein rückerstattet werden und die Person, die den Gutschein bezahlt hat, das Geld zurück bekommt. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten müssen, zumal sämtliche Beschwerden bereits auf Seiten wie „reklamation24.de, veröffentlicht wurden.

Ich hoffe, dass ich mich auf Sie als Unternehmen verlassen kann und bin mir sicher, dass sie die Angelegenheit unkompliziert lösen werden.

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24-01-2024 um 18:50 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Urlaubsbox weitergeleitet. Mehr erfahren.

25-01-2024 um 14:04 Uhr


Frau ****** ******,

danke für Ihre Nachricht. Wir bedauern es wirklich sehr, dass Ihr Wunschtermin vom Hotel nicht bestätigt wurde.

Wir möchten Ihnen dazu erklären, dass wir mit diesem Hotel ( und noch 6 weitere ) eine Sondervereinbarung vertraglich geregelt haben, die vorsieht, dass wir Anfragen erst frühestens zwei Wochen vorher übermitteln dürfen. Wir wissen, das dies sicher nicht für alle Kunden ideal ist, jedoch möchten wir auf die Zusammenarbeit nicht verzichten und wir haben trotz dieser Regelung zahlreiche Buchungen in diesem Hotel.

Anfragen sind grundsätzlich 12 Wochen vorher möglich. Sollte eine Abweichung zu den regulären Buchungsbedingungen bestehen, ist dies immer in der Beschreibung des Hotels vermerkt und Sie werden darüber zusätzlich nochmal per Mail informiert. Da wir keine Einsicht auf die Buchungslage des Hotels haben, können wir nicht garantieren, dass die Anfrage bestätigt wird. Eine endgültige Auskunft konnten wir Ihnen daher erst zwei Wochen vorher erteilen.

Wenn ein Termin nicht bestätigt werden kann, so bietet das Hotel einen Ersatztermin an, in Ihrem Fall sogar zwei Termine, wir bedauern natürlich, wenn diese Termine nicht möglich sind. Man hat jedoch auch die Möglichkeit, selber einen zweiten Buchungswunsch zu übermitteln, das wäre der ideale Weg, so könnte das Hotel vielleicht den zweiten Terminwunsch bestätigen.

Wir können nachvollziehen, dass Sie über die Absage verärgert sind, jedoch funktioniert der Buchungsvorgang mit Gutschein anders als ein Buchungsportal oder ein Reiseunternehmen. Erst mit der Reservierungsbestätigung können Sie Ihre Anfrage als gebucht betrachten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, dass wir einer Rückerstattung des Kaufpreises nicht zustimmen können. Nach Kauf gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches jedoch bereits verstrichen ist.

Wir bedauern die Umstände der Einlösung Ihres Gutscheins wirklich sehr, sind uns aber ebenso sicher, dass wir eine Einlösung für Sie erreichen können. Über eine alternative Buchungsanfrage von Ihnen würden wir uns sehr freuen.

Gerne erreichen Sie uns auch telefonisch.

Liebe Grüße
Ihr Urlaubsbox-Team

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