Schadenfall. Selbstbehalt.

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  • 07 Jun 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren

Wie sie aus den Anhängen ersehen können, meldete ich im Mai einen Kollisionsschaden.

Gemäss Aussage am 25.5.23 von Frau Gemma Veltri vom Help Point Baden, hätte ich für den Schaden Fr. 1‘000.—Selbstbehalt. Habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass laut dem Vermerk auf dem Vertrag unten links, ein Selbstbehalt entfällt, wenn man 6 Jahre Unfallfrei gefahren ist. Sie meinte, ich wäre halt erst 2 Jahre bei der Zürich-Versicherung, da es sich bei der vorgehenden Versicherung nicht um die Original Zürich-Versicherung handelt, sondern um einen Ableger. Dem Autoexperten sagte ich dann, dass ich demzufolge die Reparaturkosten selbst übernehmen werde, da die Schadenhöhe unter Fr. 1‘000.-- sein wird.

Wie sie aus den Unterlagen in den Anhängen ersehen können, war ich bis 2020 bei der Zürich-Connect versichert. Aus welchen Gründen auch immer, dann bei der «Zürich-Versicherung», obwohl die Connect ja auch die Zürich war.

Unten rechts steht bei den Connectverträgen: Versicherungsträger: Zürich-Versicherung.

Einzahlungsschein auch von der Zürich Connect, auf das Konto der Zürich Versicherung in Zürich. (Siehe Anhang)

Also warum sollte ich nicht immer bei der Zürich-Versicherung versichert gewesen sein und in den Genuss, ohne Selbstbehalt mit 6 Jahren Schadenfreiheit zu kommen? (Wie im Vertrag unten links steht.)

Für mich als langjährigen Kunden ist es leider nicht nachvollziehbar.

Ich bitte Sie höflich um Prüfung der Angelegenheit ob die Reparatur auch ohne Selbstbehalt ausgeführt werden kann und hoffe auf eine positive Antwort.

Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus.

Freundliche Grüsse

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07-06-2023 um 10:35 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Zurich Versicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-06-2023 um 11:47 Uhr


Problem behoben

8 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Irreführend mit der Bemerkung: Bei 6 Jahren Schadenfreiheit kein Selbstbehalt.

2
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