Ablehnung der Schadensbegleichung

  • Ungelöst
  • 04 Sep 2022
  • #414315
  • 165
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Am 27.07.2022 gegen 03:00 Uhr wurden ich, ****** ******, meine Verlobte Frau Beate Mammitzsch und unsere beiden Kinder Opfer eines gewaltsamen Eindringens in unser Ferien-Appartement in Fuerteventura/ Costa Calma! Zu dieser Zeit lagen wir alle schlafend in unseren Betten, alle Türen und die Fenster waren verschlossen. Zuerst wurde meine Verlobte, Frau Beate Mammitzsch, von dem durch den Einbruch verursachten Geräuschen aus dem Zimmer der Kinder geweckt. Sie stand auf, um nachzusehen. Im Zimmer der Kinder stand eine männliche Person, die sofort nach ihrem Erscheinen die Flucht ergriff. Vollkommen verstört und unter Schock eilte sie zurück ins Schlafzimmer. Der Dieb konnte trotz unseres schnellen Erscheinens im Zimmer der Kinder mit dem gesamten Urlaubsgeld in Höhe von 800,-€ fliehen.
Es erfolgte eine Umgehende Meldung an der Rezeption des Hotels.
Der Mitarbeiter an der Rezeption telefonierte daraufhin mit der örtlichen Polizei, die jedoch nach Aussage des Mitarbeiters, das Erscheinen am Tatort ablehnte, eine weitere Erklärung erhielt ich nicht. Die Securitas des Hotels wurde über Funk gerufen und über die Ereignisse informiert.
Der Dieb war ja mit der Umhängetasche geflohen, wo nicht nur das Bargeld, sondern auch der Reisepass darin war.
Gegen 03:45 Uhr brachte die Securitas des Hotels die gestohlene Umhängetasche zurück.
Entwendet wurde das gesamte Bargeld in Höhe von 800,-€, alle Dokumente, die sich ebenso in der Tasche befanden, wurden nicht entwendet.
Vom Hotel forderte man uns auf, am nächsten Tage eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. In den darauffolgenden Tagen versuchten wir auf der Polizeistation, eine Anzeige aufzugeben, leider ohne Erfolg, da sich niemand dort zuständig fühlte. Schließlich fuhren wir nach Puerto del Rosario und konnten hier endlich bei der Guardia Civil eine Anzeige aufgeben, die ich angehängt habe.

Am 28.07.2022 erfolgte meine Schadensmeldung bei der Zurich/ Vocus 24 entsprechend meines Vertrages MultiPlus-Police Nr.: 870.520.110.652./P.

Der Polizeibericht wurde durch mich unter Angabe der Schadensnummer: Schaden-Nr.: 22-2059255 nachgereicht.

Nach der Einreichung des Polizeiberichtes und der Bitte um Schadensregulierung, erhielt ich jedoch eine Ablehnung, die ich in keiner weise nachvollziehen kann.

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04-09-2022 um 12:58 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Zurich Versicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-09-2022 um 11:37 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Zurich Versicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

29-09-2022 um 13:40 Uhr


Problem ungelöst

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