Sehr geehrte Damen und Herren,
seitens ihrer Mitarbeiter wurde mein Haftpflichtschaden nur zum vertraglichen Mindestteil behoben. Der Mitarbeiter unterstellte mir, aufgrund des fehlenden Schadens am Gebäude, dass es gut sein könnte, dass ich die Versicherung betrügen will und daher keine Schadensregulierung in vollem Umfang erfolgen kann. Da es keinen Schaden am Gebäude gab, liegt tun mal an der Art des Einbruchs, das wird mir aber nun zum Nachteil gereicht. Was auch per Video demonstriert wurde. Ich solle mich bei dem Einbrecher bedanken, war die Aussage. Aber man wolle die Unterlagen der Staatsanwaltschaft noch einsehen, nach 4 Monaten dann die Rückmeldung das auch dort vermerkt wurde, das kein Schaden am Gebäude vorliegt. Ernsthaft?
Was lerne ich für die Zukunft daraus? Entweder macht man selber mehr kaputt oder man sucht sich einen anderen Versicherungspartner.
Ich bin mehr als erstaunt über die Begründungen.
Mit freundlichen Grüßen
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09-09-2023 um 08:27 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Zurich Versicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
23-09-2023 um 20:50 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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