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Reklamationen & Beschwerden (12)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit 1A Vista Reisen. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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1A Vista Reisen vorsätzliche Täuschung des Kunden - falls es zum Streit kommt

Im März letzten Jahres haben wir eine Rundreise „Cleopatra-Pharaonin von Ägypten“ als Pauschalreise bei 1AVista (Firmenstandort Köln) gebucht, bezahlt und auch angetreten. Bei dieser Reise gab es bereits kurz nach Beginn der Reise erhebliche Mängel bezüglich der Durchführung des geplanten Reiseverlaufes, welche umgehend reklamiert wurden, jedoch weigerte sich 1AVista diese anzuerkennen, weshalb wir die Schlichtungsstelle des Bundes einbezogen haben. Das Streitbeilegungsverfahren wurde eröffnet und die Schlichtungsstelle bat auch 1AVista um Zuarbeiten. Dies erfolgte seitens 1AVista solange, bis man in der Firma erkennen musste, dass es wohl nicht zum eigenen Gunsten entschieden würde. Daraufhin tauchte 1AVista ab. Der Schlichtungsvorschlag erging seitens der Schlichtungsstelle und 1AVista ist seit diesem Vorschlag nicht mehr in Erscheinung getreten. Es scheint, 1AVista würde sich nicht an ihr eigenes Versprechen halten, am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, was eine aktive Mitarbeit am Verfahren, die entsprechende Kommunikation und die regelmäßige Anerkennung des Schlichtungsvorschlages implizieren würde. Das Verhalten von 1AVista, die Kommunikation mit der Schlichtungsstelle und dem Kunden plötzlich abzubrechen und sich ab sofort in Stillschweigen zu hüllen lässt die Vermutung zu, dass dies kein Einzelfall ist, sondern die Regel, wie diese Firma mit berechtigten Reklamationen umzugehen pflegt. Eine letzte Anfrage vom 15.05.21 bestätigt die Täuschung. Die Kunden werden durch ein falsches Teilnahmeversprechen seitens 1AVista nicht geschützt, sondern getäuscht. Die irreführende Erklärung der Teilnahme am Schlichtungsverfahren sollte unterlassen werden und stattdessen wahrheitsgemäß und offen die Nichtteilnahme nach §36 Absatz 1 Nr. 1 VSBG erklärt werden.

1A Vista Reisen Umbuchung/Stornierung Flußkreuzfahrt

Seit April dieses Jahres habe ich mich bemüht, eine bereits im Vorjahr, weit vor Corona gebuchte Flußkreuzfahrt in das ukrainische Donaudelta in das Jahr 2021 umzubuchen oder zu stornieren. Durch die Covid19 Pandemie gibt es viele Einschränkungen auf dem Schiff (Tragen von Schutzmasken bei Bewegung auf dem Schiff ist zwingend vorgeschrieben) was bei einem Aufenthalt von 17 Tagen einfach belastend und damit dem ursprünglichen Erholungseffekt abträglich ist. Bei der letzten Kreuzfahrt im Juni, also unter vergleichbaren Bedingungen, wurde der geplante Belgrad-Besuch, für uns ein Highlight dieser Kreizfahrt einfach abgesagt, weitere Programmpunkte wie das Anlaufen des Zielpunktes ukrainisches Donaudelta oder selbst der Besuch von Bukarest sind aus meiner heutigen Sicht zweifelhaft, entsprechende Zweifel wurden vom Veranstalter einfach mit nichtssagenden Standartsättzen abgebügelt. Und nicht zuletzt läuft man durch die geltenden Quarantänevorschriften aller 9 Reiseländer, die sich auch noch ständig ändern, möglicherweise auch kurz vor oder während der Kreuzfahrt, ständig Gefahr unter Quarantäne gesetzt zu werden, mit Sicherheit nach Wiedereinreise in Deutschland aus Risikogebiet. Oder sich einem Covid19-Test unterziehen zu müssen mit ungewissen Ausgang. Natürlich bestehen auch reale gesundheitliche Gefahren, wir gehören beide zur entsprechenden Risikogruppe. Diese kann man zwar versuchen auf dem Schiff zu minimieren, nicht aber das Risiko bei Aufenthalten an Land wie bei Ausflügen. Selbstverständlich möchten wir uns auch keine Kreuzfahrt antun ausschließlich mit Aufenthalt auf dem Schiff. Es wird vom Veranstalter immer wieder Abwarten eingefordert: Bereits jetzt beträgt die Stornogebühr aber 30% des Reisepreises von ca. 5000 Euro, diese steigt ab 30 Tage vor Reisebeginn auf 50%. und bis zum Reisebeginn entsprechend weiter. Zusammengefasst: Viele Fragen aber Null konkrete Antworten und vor allem Null Eingehen auf unser Anliegen durch 1A Vista. Man wird alternativlos in eine juristische Auseinandersetzung gezwungen.

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