vorsätzliche Täuschung des Kunden - falls es zum Streit kommt

  • Noch offen
  • 25 Mai 2021
  • #239499
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Im März letzten Jahres haben wir eine Rundreise „Cleopatra-Pharaonin von Ägypten“ als Pauschalreise bei 1AVista (Firmenstandort Köln) gebucht, bezahlt und auch angetreten.

Bei dieser Reise gab es bereits kurz nach Beginn der Reise erhebliche Mängel bezüglich der Durchführung des geplanten Reiseverlaufes, welche umgehend reklamiert wurden, jedoch weigerte sich 1AVista diese anzuerkennen, weshalb wir die Schlichtungsstelle des Bundes einbezogen haben.

Das Streitbeilegungsverfahren wurde eröffnet und die Schlichtungsstelle bat auch 1AVista um Zuarbeiten. Dies erfolgte seitens 1AVista solange, bis man in der Firma erkennen musste, dass es wohl nicht zum eigenen Gunsten entschieden würde.

Daraufhin tauchte 1AVista ab.
Der Schlichtungsvorschlag erging seitens der Schlichtungsstelle und 1AVista ist seit diesem Vorschlag nicht mehr in Erscheinung getreten.

Es scheint, 1AVista würde sich nicht an ihr eigenes Versprechen halten, am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, was eine aktive Mitarbeit am Verfahren, die entsprechende Kommunikation und die regelmäßige Anerkennung des Schlichtungsvorschlages implizieren würde.
Das Verhalten von 1AVista, die Kommunikation mit der Schlichtungsstelle und dem Kunden plötzlich abzubrechen und sich ab sofort in Stillschweigen zu hüllen lässt die Vermutung zu, dass dies kein Einzelfall ist, sondern die Regel, wie diese Firma mit berechtigten Reklamationen umzugehen pflegt. Eine letzte Anfrage vom 15.05.21 bestätigt die Täuschung.

Die Kunden werden durch ein falsches Teilnahmeversprechen seitens 1AVista nicht geschützt, sondern getäuscht. Die irreführende Erklärung der Teilnahme am Schlichtungsverfahren sollte unterlassen werden und stattdessen wahrheitsgemäß und offen die Nichtteilnahme nach §36 Absatz 1 Nr. 1 VSBG erklärt werden.

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25-05-2021 um 21:01 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an 1A Vista Reisen weitergeleitet. Mehr erfahren.

09-07-2021 um 12:50 Uhr


Das Unternehmen zeigt, dass es kein Interesse hat, für erhaltenes Geld vom Kunden auch eine Leistung für den Kunden zu erbringen.
1AVista hat es bis jetzt nicht für nötig erachtet sich zu melden.

24-07-2021 um 10:22 Uhr


Das Unternehmen zeigt, dass es kein Interesse hat, für erhaltenes Geld vom Kunden auch eine Leistung für den Kunden zu erbringen.
1AVista hat es bis jetzt nicht für nötig erachtet sich zu melden.

08-08-2021 um 17:12 Uhr


Das Unternehmen zeigt, dass es kein Interesse hat, für erhaltenes Geld vom Kunden auch eine Leistung für den Kunden zu erbringen.
1AVista hat es bis jetzt nicht für nötig erachtet sich zu melden.

12-09-2021 um 04:42 Uhr


Noch Wartenberg auf eine Reaktion der Firma.

27-09-2021 um 14:21 Uhr


Auch die Verbraucherschutzzentale, die an 1AVista geschrieben hat, bekommt keine Antwort.

25-10-2021 um 20:14 Uhr


Das Unternehmen zeigt, dass es kein Interesse hat, für erhaltenes Geld vom Kunden auch eine Leistung für den Kunden zu erbringen.
1AVista hat es bis jetzt nicht für nötig erachtet sich zu melden.

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1A Vista Reisen
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