unberechtigte Einbehaltung der Storno-Gebühr!

  • 18 Nov 2020
  • #149033
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Sehr geehrte namenlose Kundenbetreuung,

Sie hätten bei Ihrer Rücksprache mit Europcar nachfragen können, wer die Bestellung storniert hat und warum wir den Wagen nicht entgegen genommen haben. Dann hätten Sie erfahren, dass der Wagen bei unserer Ankunft schon storniert war und wir ihn nicht mehr mitnehmen konnten. Ich hätte den Wagen mitgenommen, trotz Wunsch der Stornierung. Vermutlich hätte ich ihn irgendwo abgestellt wo er außen von Vögeln zugeschissen wird, nur um ihn wenigstens zu nutzen. Sie können mir aber auch sicherlich erklären, warum ich nach Kaiserslautern fahren sollte um ein Auto nicht abzuholen das ich nicht telefonisch stornieren konnte.

Nochmal: ich bin in Kaiserslautern angekommen und das Fahrzeug war schon storniert. Dafür gibt es Zeugen, denn ich hatte einen Beifahrer, dem am Telefon VOR Ankunft bei Europcar mitgeteilt wurde, dass eine Stornierung nicht möglich ist. Der war auch dabei als bei Europcar mitgeteilt wurde das kein Fahrzeug mehr angemietet werden kann.

Es ist mitnichten der Fall, dass ich mich mit einer Rückzahlung von 131,22 Euro einverstanden erklärt habe. Vielmehr habe ich auch damals schon angekündigt auch auf die von Ihnen verhängte Stornierungsgebühr von 130,- Euro zu bestehen, von mir aus mit Abzug der 50 Euro seitens Europcar. Das bedeutet dennoch, dass mir Autoeurope weiterhin 80 Euro unterschlägt, um deren Rückzahlung ich Ihnen nun seit über einem halben Jahr nachrenne.

Ich setze Ihnen hiermit letztmalig eine Frist bis zum Montag, 30. November 2020, eingehend mindestens 80,- Euro zurückzuzahlen. (..) Das würde ich nicht tun wenn ich mich im Unrecht sehen würde, nur falls Sie jetzt Schnappatmung bekommen und mir irgendwas vorwerfen wollen.

Ich bin auch weiterhin zu einem Dialog bereit, dafür müssten Sie sich einfach nur melden.

Hochachtungsvoll
****** KÖNIG

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