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Reklamationen & Beschwerden (2)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Bameo. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Bameo Keine Geld erhalten

An die Firma Inspiro GbR, Redder 36, 23911 Mustin habe ich am 10.08.2020 einen fehlerhaften Rucksack zurück geschickt. Dieser ist in der Firma am 12.08.2020 angekommen. Nach Eingang sollte ich mein Geld zurückbekommen. Doch das passierte nicht. Auf Mails wurde nicht reagiert und telefonisch war keiner erreichbar. Die Firma agiert unter mehreren Namen, z.B. Sunsetlover oder InspiroMedia. Alle Firmen laufen auf die Herren Gnodtke und Krassowski. Das ist schon sehr verwunderlich. Nachdem ich am Montag, dem 31.08.2020 hier schon einmal um Hilfe bat, kam umgehend eine Nachricht, mein Geld wirde erstattet. Ich habe es bis heute nicht. Am 2. Sptember kurze Info: Das Geld für Bestellung 1163 wurde gestern zurückerstattet. Also geht der Betrug weiter. Ich habe bis heute kein Geld für die Retoure erhalten.

Bameo keine Reaktion auf Rücksendung trotz Emailkontakt

Ich bestellte bei o.g. Unternehmen ein Kosmetikprodukt, welches per Paypal bezahlt wurde. Bereits vor Ankunft des Paketes informierte ich den Shop, das Produkt nicht mehr zu wollen. Die Rücksendung erfolgte auf eigene Kosten. Trotz mehrfacher Aufforderung per Email geschah bis heute nichts. Mir wurde versichert, dass man sich mit mir in Verbindung setzen würde, sobald das Paket im Shop ankommt. Per Sendungsnummer ist verfolgbar, das dies geschehen ist. Eine erneute Mail mit der Aufforderung um Bearbeitung wurde beantwortet- es sollte innerhalb der nächsten 2 bis 3 Werktage geschehen. Auch dies ist erneut 7 Tage her. Das Unternehmen weigert sich hier scheinbar, mir mein Geld zurückzugeben, bzw. sich mit mir zwecks einer Einigung in Verbindung zu setzen. Per Telefon ist niemand zu erreichen.

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 2

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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