Änderung Schlussrechnung+Guthaben

  • 10 Feb 2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,

eigentlich erwartete ich, dass Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Liefer Verhältnisses zugeht.
Zudem erwartete ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen Bankkonto überweisen.
a9h
Beides ist bis heute nicht passiert und der Wechsel zum neuen Stromanbieter war zum 13.12.2018.

Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Mit freundliche Grüße

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10-02-2019 um 17:14 Uhr

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Bev Energie
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