Steine statt Ware in Bestellung Nr. XXXXX Böttcher AG

  • 18 Dez 2023
  • #570223
  • 131
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Reklamation Steine statt Ware in Bestellung Nr. XXXXX Böttcher AG

Am 13.12. 2023 habe ich bei der Böttcher AG eine Oberfräse in einer L-Boxx, einen Bithalter und einen Führungsschienenadapter für die o.g. Oberfräse bestellt. Am Freitag den 15.12. wurde das Paket durch GLS zugestellt, äußerlich waren keinerlei Beschädigungen oder Veränderungen zu erkennen. Das Paket war wie immer von der Böttcher-AG ein verklebter Karton, der nur durch Aufschneiden oder Aufreißen geöffnet werden kann. Das Paket habe ich selbst geöffnet -darin befanden sich mehrere Objekte – die unversehrten und vollständigen Adapter + Bithalter sowie die L-Boxx, deren Siegel jedoch zerschnitten war. Darin befand sich auch nicht die bestellte Oberfräse oder Zubehör, sondern lediglich zwei Betonsteine.

Daraufhin rief ich beim Kundenservice der Fa. Böttcher AG an und teilte ihnen die Sachlage mit. Die erbetenen Fotos von L-Boxx und Paket schickte ich sofort und bekam folgende Antwort per Email:

Lieber Kunde,
 
wir können die reklamierte Fehlmenge nicht nachvollziehen.
 
Bitte befragen Sie Ihre Mitarbeiter im Haus, ob die Ware bereits verräumt/entnommen wurde und prüfen Sie Ihren Wareneingang.
Da unser Lagerbestand mit dem Warenwirtschaftssystem übereinstimmt und es keine Gewichtsdifferenzen gab, hat die Ware definitiv unseren Warenausgang verlassen.
Wir haben Ihr Anliegen genauestens geprüft und können Ihnen mitteilen, dass die Ware korrekt in den Versand gegangen ist. Auch über GLS gibt es keine Ungereimtheiten zu verzeichnen.
Eine weitere Bearbeitung ist in diesem Fall nicht möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Babette Langhammer
Reklamationsabteilung

Daraufhin telefonierte ich erneut mit dem Kundenservice und teilte mit, dass ich persönlich das Paket geöffnet habe und eine Verräumung/Entnahme bei mir im Haus ausgeschlossen ist. Daraufhin wurde von Seiten des Kundendienstes neu argumentiert, dass eine Fehlbefüllung in Ihrem Haus deswegen ausgeschlossen sei, weil das ermittelte Gewicht aller Artikel von 9,7 kg mit dem Paketgewicht übereinstimmen würden. Und sowieso könne die MitarbeiterIn des Kundendienstes eine Erstattung der Ware nicht bewilligen, dies könne nur die Leitung der Reklamationsabteilung.

Daraufhin wog ich alle Artikel sowie das komplette Paket und schickte Fotos von den Objekten auf der Waage – alle Artikel plus Versandkarton erreichten nur ein Gewicht von insgesamt 9 kg, es hätten aber 9,7 kg sein müssen. Deswegen regte ich an, ein Einlieferungsfoto bzw. Protokoll der Gewichtsermittlung von GLS anzufordern und mir zu senden.

Hierzu erhielt ich gar keine Antwort
Auch von der Leitung der Reklamationsabteilung erhielt ich keine Antwort.

Am Montag den 18.12.2023 forderte ich die Böttcher AG per Mail erneut auf, ihrer Pflicht der Vertragserfüllung nachzukommen und die bestellte Oberfräse zu liefern.

Daraufhin erhielt ich folgende Antwort per Email:





Lieber Herr F.,
 
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung teilen wir mit:
Ein Austausch des Kofferinhaltes in unserem Hause kann vollständig ausgeschlossen werden.
Von weiteren Anfragen hierzu bitten wir Abstand zu nehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen

Babette Langhammer
Reklamationsabteilung

Ich muss sagen, das ist schon ein starkes Stück. Auf meine Nachfragen und Argumente wird überhaupt nicht eingegangen – der Transportdiesntleister wurde von Ihnen gewählt und beauftragt, insofern ist es mir auch egal wer/ wo es ausgetauscht hat/ wurde. Die Böttcher-Kartons sind nicht im freien Handel erhältlich und können nur in Ihrem Haus befüllt und verklebt werden!
Nicht egal ist mir aber, dass ich zwar Geld für die Oberfräse bezahlt, jedoch nicht das entsprechende Gerät bekommen habe.
Es macht ganz den Eindruck, als hätte die Böttcher AG kein Interesse an der Lösung des Problems und will das Ganze aussitzen. Das ist tatsächlich erstaunlich, da offenbar einE MitarbeiterIn in Ihrem Unternehmen über eine Menge kriminelle Energie verfügt und Ware vorsätzlich in betrügerischer Absicht austauscht! Statt die Angelegenheit auch angemessen strafrechtlich zu verfolgen, werde ich als Kunde mit Textbausteinen abgespeist, so funktioniert Kundenservice auf jeden Fall nicht und ich werde mich damit nicht zufrieden geben.


****** F.

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18-12-2023 um 17:02 Uhr

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