Beschwerde gegen das allgemeine AGG, das Grundgesetz und die Coronaschutzverordnung

  • Ungelöst
  • 28 Jul 2020
  • #94106
  • 341
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend zeige ich hiermit eine Anzeige und Beschwerde nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsetz, dem Grundgesetz und der Coronaschutzverordnung an.

Was ich am Dienstag den 28.08.2020 gegen 18:30 Uhr im Foot Looker in der Düsseldorfer Altstadt erleben musste, das ist diskriminierend und respektlos gegenüber Schwerbehinderten und schwerkranken Mitmenschen.

Es ist unglaublich, das man als junge, schwerkranke, behinderte Person mit einem ärztlichen Attest, welches der Coronaschutzverordnung entspricht und mit einem Schwerbehindertenausweis GdB 60 als gut zahlende Kundin sowie von Ihrem ******ännlichen Mitarbeiter, angeblich stellvertrender Fillialleiter süß dem Geschäft verwiesen und als Menschen 2.Klasse behandelt wird.

Ich habe meine Befreiung des Mund-Nasenschutzes nicht aus Spaß (diese Befreiung beinhaltet sowohl die Befreiung eines Visiers als auch die Befreiung einer Maske), vielmehr deshalb, weil ich wegen der Einatmung von Kohlendioxid, was man sehr wohl unter einer Maske sowie Visier einatmet, im künstlichen Koma und an einer Herz- Lungemaschine gewesen bin, dieser Schutz für die normale Bevölkerung, kann für mich tödlich sein. :(

Darüber hinaus gelten doch gewisse Gesetze und Regeln, unter anderem die Coronaschutzverordnung, dann Artikel 3 Satz 2 Grundgesetz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", darüber hinaus Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar", desweiteren Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz "Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" und dies gilt doch ebenso für eine Kirche als auch für Casinos und vieles mehr, zumal ich sonst nirgends Probleme damit hatte, weder bei mir am Wohnort, noch an meinem Arbeitsort oder sonst irgendwo.

Ich wurde regelrecht angegangen und gezwungen eine Maske bzw. ein Visier zu tragen, obwohl man alles per Coronaschutzverordnung erfüllt und sogar ein ärztliches Attest sowie ein Schwerbehindertenausweis dabei hat.

Ich bitte Ihrerseits um Stellungnahme, werde mir rechtliche Schritte vorbehalten.

Hochachtungsvoll

******.******

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31-08-2020 um 22:26 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

scheinbar ist es Ihnen gleich, wie die Mitarbeiter in der Filiale Flingerstrasse 27 in Düsseldorf die Kunden behandeln und diskriminieren, deshalb ist die Angelegenheit zur Anzeige an das Ordnungsamt und die Polizei gegangen.

Hochachtungsvoll

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

24-09-2020 um 20:05 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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Diskriminierung, Nötigung, Verstoss gegen diverse Grundgesetze und Ausnahmen der Coronaschutzverordnung!

2
Foot Locker
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