Fehlende Rückerstattung der Reiseanzahlung

  • 14 Jun 2020
  • #68935
  • 475
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nach der Gesetzeslage für Pauschalreisen, die bis einschl. 14.06.20 stattfinden sollten, muss der Reisepreis/Anzahlung der Reise unverzüglich nach Absage der Reise, (Ihre Stornierung vom 05.05.20) spätestens aber innerhlb von 14 Tagen zurück erstattet werden.
Hiermit forde ich Sie auf, meine Anzahlung in Höhe von € 525,60, unverzüglich zurück zu überweisen, ansonsten sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
gez. ****** ******

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14-06-2020 um 16:39 Uhr

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