Bonusverweigerung aufgrund angeblichem Gewerbe

  • Behoben
  • 08 Mai 2017
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Fuxx Strom, 20354 Hamburg
Bonusverweigerung in Strom-Endabrechnung aufgrund angeblichem Gewerbe

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 6.5.17 erhielten wir die Schlußrechnung zu unserem Stromliefervertrag, in der ein Guthaben von 142,66 EUR ausgewiesen wurde, welches Sie uns zeitnah zukommen lassen wollen. Nach Überprüfung mußten wir jedoch feststellen, dass Sie uns den vertraglich vereinbarten Neukundenbonus in Höhe von 15 % verweigert haben und sich die 142,66 EUR Gutschrift ausschließlich aufgrund von mehr geleisteten Abschlägen unsererseits im Verhältnis zum tatsächlichen Verbrauch ergaben. Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit Ihrer Kundenbetreuung erhielten wir die Auskunft, dass auf unserer Postanschrift ein Gewerbe gemeldet wäre. Gemäß der AGB´s, die wir von Ihnen bei Vertragsabschluß vorgelegt bekommen haben, wird unter Punkt 8.4 der "Bonus und Frei-kWh nur Kunden gewährt, die die Energie in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§13 BGB) beziehen und verbrauchen. Dieser § 13 BGB trifft auf unsere Adresse, Quellstr. 1, voll und ganz zu. Der § 13 BGB besagt: "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 13 Verbraucher
*)
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."

Alle an der Adresse Quellstr. 1, 86609 Donauwörth wohnenden und gemeldeten Personen verbrauchten im Vertragszeitraum den bezogenen Strom "überwiegend" weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit. Wir sind ein Privathaushalt bestehend aus Mutter, Vater und 4 (davon 2 bereits volljährigen) Kindern, die alle noch zu Hause wohnen und den Strom "überwiegend" weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen.

Aufgrund dieser Tatsache bitten wir um Erstellung einer neuen, überarbeiteten Endabrechnung bis spätestens 22.05.2017, in welcher ein Guthaben in Höhe von 142,66 EUR und der vereinbarte Neukundenbonus in Höhe von 15 % berücksichtigt wird und letztendlich um umgehende Erstattung auf unser Bankkonto.
Mit freundlichen Grüßen
****** und Petra ******

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08-05-2017 um 17:41 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Fuxx Sparenergie weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

06-08-2017 um 14:20 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Unser Problem wurde durch das Einschalten einer sehr engagierten und netten Mediatorin durch unsere Rechtschutzversicherung mehr oder weniger gelöst. Wir einigten uns auf eine Vergleichsgutschrift in Höhe von 50 % des vereinbarten Neukundenbonus, den wir auch bereits erhalten haben. Den Stromanbieter "FUXX" empfehlen wir jedoch nicht weiter, unseren Neukundenbonus erhielten wir nämlich bei allen anderen Stromanbietern wie zugesichert zu 100 %, nur dieses Mal gab es Ärger (wir wechseln jährlich).

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