Vierter Versuch der Stornierung der Buchung 20299121 mit Abreise 29.09.2020 |ID14140089-KD

  • Ungelöst
  • 28 Aug 2020
  • #109695
  • 492
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Guten Tag,

wir erklären hiermit unter Bezugnahme auf unsere durch HC und Byebye bestätigte Email vom 26.08.2020 den Rücktritt vom og, Reisevertrag (Gran Canaria, Hotel Greenfield).

Ich erlaube mir, Ihnen nochmals unsere Gründe zu erläutern.

I. Die Infektionsrate mit Covid-19 auf Gran Canaria ist fast so hoch wie in den Monaten März und April in Spanien. Es gibt zur Zeit allein auf Gran Canaria 1.901 aktive Corona-Fälle. Die Neuerkrankungsrate beträgt 72,91 pro 100.000 Einwohner. Die Grenze, damit die Kanaren von Deutschland nicht als Corona Risikogebiet eingestuft werden, liegt bei 50 pro 100.000 Einwohner. Sie ist damit seit Tagen mehrfach in Folge überschritten. Von den derzeit an Corona erkrankten Menschen werden 104 Personen im Krankenhaus auf Gran Canaria behandelt (17 davon auf der Intensivstation).

Warum diese Informationen durch Sie bzw. auch das RKI zurückgehalten werden, ist nicht bekannt.

II. Sie verschweigen uns beabsichtigte Leistungsänderungen, die Sie uns vor allem gemäß EU-Verordnung hätten mitteilen müssen.

Wie wir gestern zufällig durch Suche auf der Website der TAP in Erfahrung brachten, wird der Flug nicht wie vereinbart mit TAP Portugal durchgeführt. Aus aktuellen Angeboten auf Ihrer Website ist ersichtlich, dass Sie zur Zeit Flüge von Schönefeld statt von Tegel anbieten.

Zur Zeit haben wir also gar keinen geplanten Flug.

Gemäß Absatz 1.1. c Ihrer AGB (Juli 2019) benötigen Sie unsere Zustimmung zu einem eventuellen neuen Reiseangebot. Zum anderen sind Sie gemäß EU-Verordnung verpflichtet, uns unverzüglich (d.h. ohne Verzug!) zu informieren, falls sich das ausführende Luftfahrtunternehmen ändert.

Zur Beförderung mit easyjet bzw. von und nach Schönefeld werden Sie unsere Zustimmung auf keinen Fall erhalten,

1. wegen der bewusst engen Abstände bei easyjet,

2. wegen des Zwangs sogenannte Gepäck-Kleidung anzulegen, um Geldbörse, Telefon und Reiseunterlagen bei sich zu haben und

3. wegen der bei easyjet zu erwartenden willkürlichen Stornierungen einzelner Flüge. Uns wurde erst vor kurzer Zeit der Rückflug aus Wien durch easyjet gestrichen.

4. Der Parkplatz in Tegel ist seit Monaten für 3 Wochen bezahlt!

Da wesentliche Gründe für den Rücktritt vom Reisevertrag in Ihrer Verantwortung liegen und Sie kein neues, akzeptables Reiseangebot unterbreitet haben, lehne ich ab, mich an den Kosten einer Stornierung zu beteiligen.

Ich fordere Sie deshalb auf, unsere Anzahlung in Höhe von 357,00 € unverzüglich zurück zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen


****** ******

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01-09-2020 um 13:06 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Für uns als Holiday Check ist die Meinung unserer Urlauber sehr wichtig, da wir unsere Qualität sowie den Service stetig verbessern möchten. Die Kundenzufriedenheit steht dabei an erster Stelle.
Ihre Reklamation wird nun von der Qualitätssicherung bearbeitet. Wir haben uns Ihren Vorgang bereits im Detail angeschaut und werden Ihnen in einer persönlichen Nachricht an Ihre E-Mail Adresse eine Rückmeldung geben.
Vielen Dank.

Freundliche Grüße vom Bodensee
Ihre HolidayCheck Qualitätssicherung

01-09-2020 um 13:38 Uhr


Für die durch Byebye und HC verursachte Stornierung wurde mir eine Stornierungsgebühr berechnet.
Also habe ich die Visa-Card sperren lassen und beim LKA Berlin Strafanzeige gegen HC und Byebye-Reisen erstattet.
Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens werde ich meine Forderungen durchsetzen, außerdem meine Aufwendungen per Rechnung, notfalls bis zum Mahnverfahren geltend machen.
Die Warnungen bei Google und Trustpilot wurden deshalb ergänzt.

28-09-2020 um 10:04 Uhr


Guten Tag ******,

vielen Dank für Ihr Feedback auf Reklamieren24.

Zunächst möchten wir uns für die längere Bearbeitungszeit herzlichst entschuldigen.

Wir können Ihrer Buchung entnehmen, dass wir bereits persönlich mit Ihnen in Kontakt standen und hoffen sehr, dass Sie den Sachverhalt mit Ihrem Veranstalter haben klären können.

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie bitte gesund.

Freundliche Grüsse vom Bodensee
Ihre Qualitätssicherung HolidayCheck

28-09-2020 um 16:06 Uhr


Meine Schadenersatzforderung gegenüber dem Reiseveranstalter in Höhe von 862,57 € habe ich bereits angemahnt. Bei Nichteingang der Zahlung bis 29.09.2020 wird am 30.09.2020 der Mahnbescheid gegen Byebye-Reisen beantragt.

Als Grundlage der zivilrechtlichen Forderungen gilt das Urteil des AG Frankfurt (AZ 32 C 2136/20 (18).
Inwiefern Byebye-Reisen den Reisevermittler Holidaycheck wegen bewusster Falschaussagen belangt, ist mir nicht bekannt.
Die unabhängig von meiner Schadenersatzforderung veranlassten polizeilichen Ermittlungen gegen die Holidaycheck-Group und Byebye-Reisen wegen Betrugs sind m.E. noch nicht abgeschlossen.

29-09-2020 um 09:03 Uhr


Guten Morgen ******,

vielen Dank für Ihr erneutes Feedback auf Reklamieren24.

Wir verstehen Ihre Verärgerung sehr gut.

Gerne möchten wir darauf hinweisen, dass die Stornierungsoptionen vom Veranstalter vorgegeben werden und nicht durch uns beeinflussbar sind. Daher können wir nicht frei entscheiden, sondern sind an die Vorgaben gebunden. Weiterhin haben wir keinen Einblick, welche Kommunikation der Anbieter mit Ihnen direkt geführt hat.

Wir bedauern sehr, dass die Abwicklung nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelaufen ist und hoffen sehr, dass Byebye mit Ihnen eine kundenorientierte Lösung findet.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und alles Gute weiterhin.

Freundliche Grüsse
Ihre Qualitätssicherung HolidayCheck

22-10-2020 um 20:53 Uhr


Der Reiseveranstalter hat die Anzahlung zurück gezahlt.
Die Ermittlungen vom LKA Berlin gegen HC und Byebye-Reisen wegen mehrfacher Versuche, mir eine (also gar nicht vorhandene) Reise von Nirgendwo ins Nichts zu verkaufen, sind allerdings noch nicht abgeschlossen.

23-10-2020 um 18:17 Uhr


Es ist nicht nur mir unverständlich, dass Holidaycheck die Pflichten des Reisevermittlers gemäß BGB ganz bewusst nicht wahr nimmt.
Zitat aus der Juristerei:
Macht der Reisevermittler zu den Leistungen, die er vermittelt, absichtlich oder fahrlässig falsche Angaben, z.B. im Falle einer unrichtigen Wiedergabe der Angaben des Leistungsträgers oder aber, wenn der Vermittler die Angaben des Leistungsträgers zwar zutreffend wiedergibt, ihm aber bekannt ist, dass diese tatsächlich unrichtig sind und er den Kunden gleichwohl nicht darauf hinweist - begründet dies eine Schadensersatzpflicht aus § 280 BGB gegenüber dem Vertragspartner.
Ein Reisevermittler schuldet die ordnungsgemäße Vermittlung der Reise im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
Zivilrechtlich haften in unserem Fall Holidaycheck und Byebye-Reisen also gemeinsam!

Wie das aus der Sicht des Strafrechts zu beurteilen ist, muss die Staatsanwaltschaft Berlin anhand der Ermittlungsakten erarbeiten. Da gehören HC und Byebye-Reisen jetzt zu den Verdächtigen in etwa 40.000 Fällen von Internetkriminalität in Berlin.
Also kann diese Aufarbeitung vermutlich dauern.
Es darf aber wohl nicht sein, dass sich Reisevermittler und - veranstalter wegen der Corona-Krise wie Hütchenspieler aufführen. (Wenn man unter eines Ihrer Hütchen gesehen hat, war niemals etwas drunter, kein Flug, kein geöffnetes Hotel.)

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-03-2021 um 17:44 Uhr


Problem ungelöst

2 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Geschäfte über große oder kleine Vermittler sind manchmal riskant. Oft sind Vermittler die Einzigen, die bestimmte Geschäfte, Reisen oder Leistungen anbieten.
Die Monopolwirtschaft, die bei Booking.com noch stärker ausgeprägt ist, lässt uns oft keine Wahl.
Auf eine Beratung und Vertretung im Interesse des Kunden kann man bei Holidaycheck wohl niemals hoffen, die Vermittler bekommen das Geld schließlich vom Reiseveranstalter.
Auf den "Nebenkosten" einer Stornierung, wie Kosten der Parkplatzreservierung u.ä. bleibt der Reisende sitzen. Hohe eigene Aufwendungen für Recherche, Emailverkehr, Strafanzeige etc. trägt ohnehin jeder selbst.

Schäbig ist immer wieder die Methode, mit der Erstattung von unterschlagenem Geld bis zur Bearbeitung einer Strafanzeige zu warten, damit "der Vermögensschaden doch gar nicht entstanden ist".

8
HolidayCheck.de
Zufriedenheitsindex: 62.3/100

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