negierung der verantwortlichkeit - s. schriftverkehr (nächstes feld)
der beigefügte kontoauszug sollte als beleg für meine forderung
genügen.
ob pauschalreise oder nurflug ist für die rückzahlung der gezahlten summe
unerheblich.
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Antwort von ltur
13-10-2020 um 19:03 Uhr
Hallo ******,
wir haben uns bezüglich einer Erstattung der Flugkosten mit Deiner Fluggesellschaft in Verbindung gesetzt. Sobald die Erstattung an uns erfolgt ist, werden wir Dir den Reisepreis unverzüglich gutschreiben! Da bei Deiner Flugbuchung ltur "nur" als Vermittler aufgetreten ist, bitten wir um Verständnis dass die Bearbeitung Deines Anliegens nicht alleine in unserer Hand liegt. Wir danken für Deine Geduld, sobald es Neuigkeiten gibt werden wir uns unaufgefordert mit Dir in Verbindung setzen!
Mit freundlichen Grüßen
Dein ltur Kundenservice
Antwort des Verbrauchers
13-10-2020 um 19:11 Uhr
Hallo, solange der Betrag noch nicht überwiesen ist, sehe ich das Problem als noch nicht gelöst. Ich warte also weiterhin.
Antwort von ltur
20-10-2020 um 18:01 Uhr
Hallo ******, auch wir warten auf Nachricht, sobald es Neues gibt melden wir uns unverzüglich bei dir!
Mit freundlichen Grüßen
Dein ltur Kundenservice
Antwort des Verbrauchers
20-10-2020 um 18:14 Uhr
Ok, ich verlasse mich auf sie.
Antwort von ltur
20-10-2020 um 19:30 Uhr
Das können Sie!
Antwort des Verbrauchers
20-10-2020 um 19:31 Uhr
Prima
Antwort von ltur
20-10-2020 um 21:44 Uhr
Gerne!
Antwort des Verbrauchers
02-11-2020 um 17:59 Uhr
Hallo, da mein Problem noch immer nicht gelöst ist, werde ich es in 3 Wochen dem Luftfahrtbundesamt melden (inkl. des bisherigen Schriftverkehrs). Tut mir leid, aber ich sehe keine andere Möglichkeit. Mfg u. ******
Antwort von ltur
19-11-2020 um 09:57 Uhr
Hallo ******, das ist natürlich Ihr gutes Recht! Wir bitten allerdings zu beachten dass Sie Ihre Beschwerde gegen den Veranstalter Ihres Fluges richten müssen! Hierzu ein Auszug aus unseren AGB zur Reisevermittlung welche auch Ihren Buchungsunterlagen beiliegen:
1. Vertragsbeziehungen, Haftung
l’tur (l’tur GmbH, Karlsruher Str. 22, 76437 Rastatt) vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von l’tur ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und l’tur- Kunde zum anderen begründet. l’tur selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.
Das bedeutet selbstverständlich nicht dass wir uns hier aus der Verantwortung stehlen wollen, wir werden weiterhin die Erstattung des Flugpreises bei Condor einfordern und, sofern diese erfolgt ist unverzüglich an Sie weiterleiten.
Mit freundlichem Gruß
Ihr ltur Kundenservice
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
04-12-2020 um 11:12 Uhr
Problem behoben
4 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?
trotz einer wartezeit von mehr als sechs monaten hatte ich das gefühl, dass man sich, auf meine einwände hin, um eine lösung des problems bemüht hat - nachdem man allerdings zu beginn eine verantwortlichkeit abgestritten hat.
aber letztendlich - alles gut.
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