wegen corona geld zurück

  • Behoben
  • 30 Apr 2020
  • #47991
  • 985
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negierung der verantwortlichkeit - s. schriftverkehr (nächstes feld)
der beigefügte kontoauszug sollte als beleg für meine forderung
genügen.
ob pauschalreise oder nurflug ist für die rückzahlung der gezahlten summe
unerheblich.

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Ärger mit ltur?

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13-10-2020 um 19:03 Uhr


Hallo ******,
wir haben uns bezüglich einer Erstattung der Flugkosten mit Deiner Fluggesellschaft in Verbindung gesetzt. Sobald die Erstattung an uns erfolgt ist, werden wir Dir den Reisepreis unverzüglich gutschreiben! Da bei Deiner Flugbuchung ltur "nur" als Vermittler aufgetreten ist, bitten wir um Verständnis dass die Bearbeitung Deines Anliegens nicht alleine in unserer Hand liegt. Wir danken für Deine Geduld, sobald es Neuigkeiten gibt werden wir uns unaufgefordert mit Dir in Verbindung setzen!
Mit freundlichen Grüßen
Dein ltur Kundenservice

13-10-2020 um 19:11 Uhr


Hallo, solange der Betrag noch nicht überwiesen ist, sehe ich das Problem als noch nicht gelöst. Ich warte also weiterhin.

20-10-2020 um 18:01 Uhr


Hallo ******, auch wir warten auf Nachricht, sobald es Neues gibt melden wir uns unverzüglich bei dir!
Mit freundlichen Grüßen
Dein ltur Kundenservice

20-10-2020 um 18:14 Uhr


Ok, ich verlasse mich auf sie.

20-10-2020 um 19:30 Uhr


Das können Sie!

20-10-2020 um 19:31 Uhr


Prima

20-10-2020 um 21:44 Uhr


Gerne!

02-11-2020 um 17:59 Uhr


Hallo, da mein Problem noch immer nicht gelöst ist, werde ich es in 3 Wochen dem Luftfahrtbundesamt melden (inkl. des bisherigen Schriftverkehrs). Tut mir leid, aber ich sehe keine andere Möglichkeit. Mfg u. ******

19-11-2020 um 09:57 Uhr


Hallo ******, das ist natürlich Ihr gutes Recht! Wir bitten allerdings zu beachten dass Sie Ihre Beschwerde gegen den Veranstalter Ihres Fluges richten müssen! Hierzu ein Auszug aus unseren AGB zur Reisevermittlung welche auch Ihren Buchungsunterlagen beiliegen:
1. Vertragsbeziehungen, Haftung
l’tur (l’tur GmbH, Karlsruher Str. 22, 76437 Rastatt) vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von l’tur ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und l’tur- Kunde zum anderen begründet. l’tur selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.
Das bedeutet selbstverständlich nicht dass wir uns hier aus der Verantwortung stehlen wollen, wir werden weiterhin die Erstattung des Flugpreises bei Condor einfordern und, sofern diese erfolgt ist unverzüglich an Sie weiterleiten.
Mit freundlichem Gruß
Ihr ltur Kundenservice

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-12-2020 um 11:12 Uhr


Problem behoben

4 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

trotz einer wartezeit von mehr als sechs monaten hatte ich das gefühl, dass man sich, auf meine einwände hin, um eine lösung des problems bemüht hat - nachdem man allerdings zu beginn eine verantwortlichkeit abgestritten hat.
aber letztendlich - alles gut.

10
ltur
Zufriedenheitsindex: 14/100

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