Pulverbeschichtung nicht korrekt verarbeitet, dadurch Rost an Gartenlounge

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  • 19 Mai 2022
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Wir haben Garten Möbel nach Bestellung und Lieferung aufgebaut, jetzt nach etwas über 1 Monat bilden sich Rostflecken an Verbindungsnähten und auch auf geraden Flächen. Nach dem ersten Kontakt mit der Reklamationstelle wurden die Roststellen auf eine Nutzung im Witterungsbereich geschoben, wobei dies ja nunmal Garten möbel sind. Pflegehinweise wurden mitgeschickt, ich solle die Garten Möbel nach jedem Regen trocken abwischen, eine Plane nutzen unter der sich natürlich auch kein schwitzwasser bilden darf. Ich bestelle mir Pulverbeschichtete Möbel, wo mit einer Wetterfesten Besichtung geworben wird, im Titel steht sogar "trotzen dem Winter" und darf die Möbel eigentlich garnicht draußen stehen lassen, weil sich nach so kurzer Zeit Rost bildet?
Die Beanstandung wurde abgelehnt.
Die Mangelnde Qualität der Beschichtung ist zu erkennen, wird aber nicht als Reklamationsgrund angenommen. Und das für den Preis. Jedes Produkt was Pulverbeschichtet ist, muss vorher Gründlich bearbeitet und entfettet werden, damit genau diese Schäden nicht entstehen. Anstatt die Reklamation ernst zu nehmen, diese wurde mit Fotos belegt, wird in der nächsten Mail auf den Kontakt mit dem Hersteller verwiesen, dieser behauptet natürlich ordnungsgemäße arbeite geleistet zu haben.
Nein leider nicht. Aus KULANZ bietet man eine Rückabwicklung des Auftrages an, aber aufgrund der NUTZUNGSDAUER von etwas über 1 Monat, möchte man eine Gebühr von 199,75€ einbehalten.
Ein absolutes Unding.

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20-05-2022 um 08:32 Uhr


Sehr geehrter Kunde,
es tut uns sehr leid, dass es zu einer Beanstandung gekommen ist.

Die Nutzungsgebühr wird berechnet, da Sie die Loungegarnitur 2 Monate in Verwendung hatten.
Dies ist auch in unseren FAQ's unter dem Punkt "Retoure", sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie beim Abschluss der Bestellung bestätigt haben, vermerkt.

Gerne bieten wir Ihnen einen Nachlass in Höhe von 240,00 Euro an, um Ihre Beanstandung abzuschließen ohne Anerkennung einer weiteren Rechtspflicht.
Ein Gartenartikel ist zwar für den Außenbereich geeignet, jedoch ist dieser immer vor Wettereinflüssen wie Wind, Regen Schnee etc. abzudecken oder zu verstauen, damit genau die Mängel die Sie beschrieben haben nicht entstehen können.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich für die Retoure mit Nutzungsgebühr entscheiden oder für den Nachlass.

Liebe Grüße,
Ihr mömax Social Media Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

24-06-2022 um 15:35 Uhr


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