Kaufpreisrückerstattung bleibt aus

  • Ungelöst
  • 14 Jan 2022
  • #339709
  • 250
Anzeige




Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorgenannten Angelegenheit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn ****** ******, [siehe vertrauliche Informationen] an. Beglaubigte Abschrift einer auf mich lautenden Vollmacht anbei.

Mein Mandant hat für sich und seine Lebensgefährtin, Frau ****** ******, am 04.01.2020 Flüge von München über Bangkok nach Ubon Ratchathani und zurück von Ubon Ratchathani über Bangkok nach München gebucht. Der Kaufpreis von insgesamt 1.488,49 € wurde bei Buchung am 04.01.2020 bezahlt.

Die geplante Hinreise (München – Ubon Ratchathani) bestand aus zwei Flügen jeweils am 29.05.202, dem Flug TG 925 von München nach Bangkok und dem Anschlussflug TG 2024 von Bangkok nach Ubon Ratchanthani.

Die am 12.06.2020 geplante Rückreise bestand ebenfalls aus zwei Flügen: TG 2029 von Ubon Ratchathani nach Bangkok und TG 924 von Ubon Ratchathani nach München.

Alle Flüge wurden zunächst teilweise verschoben und letztendlich alle von Seiten der Airline annuliert.

Auf Anfragen meines Mandanten, ob Umbuchungen oder eine Gutscheinlösung möglich wären, wurde seitens von Ihnen und der Airline nicht reagiert.
Nach mehreren Monaten war es meinem Mandanten gelungen, am 15.09.2021 mit Ihnen ein Telefonat zu führen, in dem ihm versichert wurde, dass ihm gegen eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro der volle Betrag zurückerstattet wird.

Ebenso versuchte er mehrmals die Airline Thai Airways zu kontaktieren, diese verwiesen jedoch an Sie (seat24) als Vermittler, da die Flüge über Sie gebucht wurden.
Auf eine Rückzahlungsaufforderung vom 10.06.2021 wurde ebenfalls nicht reagiert.

Obwohl Sie gesetzlich verpflichtet sind, unserem Mandanten die Flugkosten vollständig zu erstatten, ist dies bis zum heutigen Tage nicht passiert.

Da Sie sich mit der Erstattung in Verzug befinden, haben Sie unserem Mandanten auch die durch unsere Beauftragung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten:


Gegenstandswert: 1.488,49 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,5 190,50 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 210,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 40,00 €
zu zahlender Betrag 250,50 €


Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie auf die Gesamtsumme von 1.738,99 € bis spätestens 28.01.2022 auf unser Geschäftskonto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen



****** ******
Rechtsanwalt

Teilen

Ärger mit Seat24?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-02-2022 um 09:32 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

So enttäuschend

1
Seat24
Zufriedenheitsindex: 23.9/100

Problem mit Seat24?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.