Sehr geehrte Damen und Herren,
es erfolgte am 27.10.2023 eine unbelegte Kreditkartenbelastung von EUR 120,99 . Ich vermute, dass es sich um die Weiterleitung der Rücktransportkosten meines nicht betriebsbereiten Mietwagen handelt.
Zur Sachlage:
Ich mietete vom 28.09.2023 bis 23.10.2023 einen Mietwagen ab Mahon Airport. Es muss mir hier ein defektes Fahrzeug übergeben worden sein.
Nach 3 Tagen und ca. 150 gefahrenen Kilometern war der Pkw wegen eines Motorschadens nicht mehr betriebsbereit.
Der Rücktransport vom Hotel zum Sixt-Standort wurde von Sixt-Mitarbeitern organisiert und ich erhielt ein Ersatzfahrzeug.
Die Rückgabe dieses Fahrzeuges am Ende der Mietzeit erfolgte ohne Mängel. Es sind also keine Zusatzkosten entstanden, daher meine obengenannt Vermutung.
Da nun von meiner Seite keine schuldhafte Handlung vorliegt, hätte nach meinem Rechtsverständnis die Weiterleitung der Transportkosten an mich nicht erfolgen dürfen. Ich erwarte daher die Stornierung der eingezogenen Kosten.
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18-11-2023 um 16:21 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Sixt weitergeleitet. Mehr erfahren.
21-11-2023 um 14:08 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an Sixt weitergeleitet. Mehr erfahren.
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