Gate zu früh geschlossen, konnten nicht mehr Einchecken

  • Ungelöst
  • 28 Feb 2023
  • #470137
  • 139
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich als langjähriger bisher stets zufriedener Kunde Ihrer Airline heute mit einer nicht so schönen Angelegenheit an Sie.

Am 15.01.2023 wollte ich (Herr ****** ******) den Flug von Istanbul nach Nürnberg um 16.45 Uhr nehmen. (TK1505) Ich und ca. 7-8 weitere Reisende waren in der regulären Öffnungszeit des Boardings am Flugsteig und konnten das Flugzeug nicht betreten. Die Türen des Boardingschalters waren geschlossen, das Terminal von der Mitarbeiterin nicht besetzt und es konnte mir niemand weiterhelfen. Laut dem Ticket endete das Boarding 20 Minuten vor dem Start. Ich fand mich spätestens 16.23 am Boardingschalter ein. Dort traf ich auch Herrn Solowiejczyk, Herrn Ali Dözgün und Herrn Servet Alaca die auch rechtzeitig da waren, aber ebenso wie ich das Flugzeug nicht besteigen konnten.

Am Schalter Ihrer Fluggesellschaft wurde seitens des Mitarbeiters erklärt, dass alle Fluggäste zu spät zum Boarding erschienen sind, was nachweislich nicht der Fall ist. Es wurde dann ein Flug am nächsten Tag und gegen ganz normale Zahlung angeboten (Preis ca. 350 Euro einfacher Flug). Da ich allerdings am nächsten Tag in Deutschland arbeiten musste, konnte und wollte die kostenerschwerte Umbuchung auf den nächsten Tag nicht in Anspruch nehmen. Des Weiteren hätte ich ein Hotel finden und übernachten müssen, was nochmal mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen wäre. Ich habe dann mit Herrn Ali Dözgün und Herrn Servet Alaca eine „Reisegruppe eröffnet“ und wir haben online einen anderen Flug um 23 Uhr auf einem anderen Istanbuler Flughafen gefunden, sind dann dort hingefahren und haben dort diesen Flug gebucht und genommen.

Wir bitten um Stellungnahme zu folgenden Dingen:

1. Warum war der Boardingschalter des Fluges schon vor dem offiziellen Boardingende geschlossen?
2. Warum war keine Mitarbeiterin am Schalter? (diese war wohl in einem Nebenraum und sprach gemütlich mit Kollegen, statt sich um die Fluggäste und deren Anliegen zu kümmern)
3. Wir bitten, nachdem der Vorfall aufgeklärt ist um Erstattung folgender Kosten, die den Herren ******, Dözgün und Alaca nach den geltenden Fluggastrechten zustehen:
1. Erstattung des kompletten Kaufpreises der Tickets (siehe Anlage 1)
2. Erstattung der Taxifahrt zum nächsten Flughafen (Kosten: 1300 türkische Lira – ca.65 Euro) + Erstattung der alternativen Tickets (siehe Anlage 2)
3. Zahlung der vollen Entschädigungsleistung in Höhe von 600 Euro pro Person (so wie in den Fluggastrechten festgelegt)

Selbstverständlich sind wir bereit Ihre Argumentation uns vor einem eventuellen Gang vor ein ordentliches Gericht anzuhören. Wir bitten um entsprechende Klarstellung.
Für die Antwort setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 15.02.2023. Sollten Sie von unserer Seite noch Nachweise, wie z.Bsp. Kontodaten oder Ähnliches benötigen, dann rufen Sie uns gern an.
MFG
****** ******

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15-03-2023 um 16:19 Uhr


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