Betreuer führt Täuschungshandlungen gegenüber dem Betreuten aus!

  • Ungelöst
  • 12 Jan 2020
  • #18739
  • 436
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Betreuer führte Täuschungs-Handlung gegenüber dem Betreuten aus! Verdacht des Betruges?
Vorbemerkung:
Betreuer führt auch Täuschungshandlung „öffentlich“ aus!
Lese hierzu: www.westphal-betreuung.de.
Auszug: …... 1 : Die Aufrechterhaltung der Lebensqualität und die Begleitung in schwierigen Lebenssituation, die durch Sucht oder Erkrankungen aber auch durch Familienkonflikte ausgelöst sind ist dabei eines der wichtigsten Punkte. Jeder Mensch verdienst???? es entsprechend behandelt zu werden.
Entspricht nicht den „Tatsachen“ der Schilderung ( Täuschung des Lesers, damit der Betreuer nur die Aufmerksamkeit auf sich lenkt und nicht nach eigenen Vorgaben handelt! ) durch den Betreuer ! Betreuer macht es sich einfach – zu einfach: Um sich der Verantwortung der Betreung zu entziehen und sich vor der Tätigkeit als Betreuer bei Gehaltsfortzahlungen zu drücken - vor dem Betreuungsgericht zu glänzen - anstehende Tätigkeiten zu umgehen, beantragt der Betreuer aus vereinfachten Gründen für den Betreuten: früher „Vogelfreiheit“, Entmündigung – benennt sich heue „Einwilligungsvorbehalt“! Bedeutet, daß Sie als Betreuter überhaupt keine, keine Geschäfte mehr tätigen können/dürfen, sie sind nicht mehr „geschäftsfähig“! Nun beherrscht sie der Betreuer vollkommen. Derartiger darf sich „Betreuer“ nennen????
Auszug: ….. 2 : Und auch dabei wird der Betroffene von uns immer ernst genommen ( sonst nicht ?!?!?!? ) und regelmäßig ( Hallo! der Betreuer führte in einem Jahr 2018/19 nur 4,5 Besuche aus! Wieso, Weshalb behauptet der Betreuer : „regelmäßig“ besucht? ) besucht. Vollendete Täuschung! Es werden die Wünsche besprochen und in einer gemeinsamen Planung berücksichtigt. ( Richtig ist, daß der Betreuer Wünsche gegen über dem Betreuten offen läßt – einfach nicht beantwortet! Planungen falls??? wenn??? - unbekannt - nur in seinem Zimmer??? eigenmächtig - eigensinnig ohne den Betreuten zu informieren, ausführt! Täuschungshandlung! Auf die vielen Grammatikfehler wird nicht näher eingegangen, der Leser wird mit deshalb zur äussersten Vorsicht geraten für eine evtl. möglich „Liaison“ ? mit diesem, dem Betreuer einzugehen!

Weiter zur „Täuschungshandlungen“ des Betreuers!

Betreuer verwaltet Bankkonto für den Betreute „eigensinnig - eigenmächtig“ in der Form: ohne den Betreuten vorher vor einer Handlung in Kenntnis zu setzen! Tatsachen: Arzt verordnet Physiotherapie. Pflegestation leitet Rezept – ohne Wissen des Betreuten einem Physiotherapeuten zu. Dieser führt die ihm vorgeschrieben Tätigkeit/en laut Arzt-Anordnung aus und stellt Rechnungen, die der Betreuer vom bestehenden Konto – ohne Kenntnis des Betreuten bezahlt. Der Betreuer „vorsätzlich??“ versäumte es, sich darüber Gedanken zu machen, wenn der Kontobestand eine Zusatzleistung nicht mehr finanziell verkraften kann – nicht mehr bietet – nicht mehr zu lassen kann, welches passiert dann ? ? Wird schon in der SESAM-Str. gelehrt! ! Der Betreuer muß sich anlasten lassen, wieder: statt einer Vermögensbildung, eine Vermögensschmälerung gegenüber dem Betreuten ausgeführt zu haben! ! Betreuer schädigt den Betreuten! Betreuer hatte Kenntnis und hätte mindestens eine Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse ausführen müssen, damit in Zukunft gewährleistet ist, Zusatzleistungen bezahlen zu können! Ist nicht erfolgt, zu mindestens hat der Betreuer den Betreuten nicht informiert!
TATBESTAND der TÄUSCHUNG!!!
Betreuer konnte nur Zahlung leisten, weil das Konto vorher mit einer Gutschrift vom Rententräger angereichert worden war, andernfalls bedarf irgendwelche Inanspruchnahme von Zusatzleistungen v o h e r der Klärung und Einverständnis des Betreuten! Grundregel für Betreuer: der Betreuer hat in solchen Situationen vorher das Betreuungsgericht zu informieren. Hier muss der Betreuer vor Handlung sich eine Bestätigung abholen! U.a. von diesen Misständen hätte der Betreuer den Betreuten informieren müssen! Betreuer täuschte den Betreuten! Betreuter erlangte erst Kenntnis, wesentlich später nach Aufhebung der Betreuung und dann noch wesentlich später, weil der Betreute sich die Zueignung des eigenen Kontos erkämpfen musste!
Der Täuschungsakt des Betreuers besteht durch die Tatsache, daß der Betreuer genau – Vorsatz - wußte, daß die Leistungen von der Krankenkasse nicht bezahlt werden wird, weshalb ich jetzt vor einem Berg von Zahlungen ansitze, indem Wissen, wie die anstehenden Zahlungen gelöst – reguliert – bezahlt werden sollen??? In der Annahme, Treu & Glauben, daß die Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden, wurden stattdessen die anstehenden Rechnungen hinter dem Rücken des zwischen Physiotherapeut und Betreuer geregelt! Täuschung des Betreuers!!!! Angerichteter Schaden ca. 2000 €!!!!!!

Eine Zuzahlungsbefreiung gilt erst im Jahr 2020 - auch eine Maßnahme die der Betreuer dem Betreuten verschwiegen hat, nicht reguliert hat. Ebenso die Tatsache, keine Information durch den Betreuer der Möglichkeit Bekleidungsgeld zu erhalten!

Bereits den Betreuer angezeigt: Betreuer fügte dem Betreuten einen Vermögensschaden zu, in dem er ohne Auftrag/Absprache vorsätzlich sich vom bestehenden Taschengeldkonto bediente! Vom Betreuer vereinnahmte Geld ist bis heute nicht vom Betreuer zurückgezahlt worden!
Az.: 773 Js 41308/19 Staatsanwaltschaft Lübeck

Gott schütze mich vor Sturm und Wind, und Leute die Betreuer sind!

Forderung der Betreuer soll seine Fehlleistungen eingestehen und für den entstandenen Schaden haften!

Unterschrift …..........


PS. Strafantrag – Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den EX – Betreuer ist gestellt und wird derzeit bearbeitet! Az.: 771 XXXX XXXX

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12-01-2020 um 21:17 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Betreuungsbüro Andreas Westphal weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

27-01-2020 um 14:59 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Es war einmal ein "sogenannter" Betreuer .......... !

2
Betreuungsbüro Andreas Westphal
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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