Gewissensloser

  • Ungelöst
  • 12 Apr 2020
  • #40603
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"Betreuer" ist „gewissenslos“ tätig!

Einem "Betreuer" (Berufsbetreuer) dem vielleicht der Verstand genommen wurde? Ein "Betreuer" der nicht normal denken kann? Wie kann dem "Betreuer" geholfen werden? Mit einem Seelen-Klempner? Wissentlich dürfen "Betreuer" nichts annehmen? Nicht einmal eine Portion „Vernunft“ Wussten Sie? "Betreuer" soll bekanntlich ein reines Gewissen haben? Ja, denn der Betreuer hat es nicht benutzt! Wussten Sie, daß kein "Betreuer" perfekt ist, selbst der/ein Betreuer ist, befindet sich weit davon entfernt!

Seinerzeit bekamen Spürhunde nach dem Angriff auf das
WORD TRADE CENTER Depressionen, weil diese nur Leichen finden konnten!
Deshalb hatten "Betreuer" angefangen sich selbst einzugraben, damit „sie“ zur Abwechslung jemanden retten konnten. …............. Quelle dpa
Prof. Lüscher, UNI Hamburg behauptet: "Betreuer"?
Viel Hirnschmalz nicht ganz geheuer, behindert den "Betreuer"?

Details:
* "BETREUER" hat Diebstahl begangen: "Betreuer" entfernte aus Personalausweistasche: 100 €! Vorhaltung/en nicht beantwortet!
*Verträge: Miet-Personal-Verträge werden vom "Betreuer" unberechtigt zurück gehalten! "Betreuer" schikaniert den Betreuten!
* Netzteil für Rechner wurden vom "Betreuer" einfach mitgenommen und einbehalten! Bis heute keinen Ersatz vom "Betreuer"!
* "Betreuer" beschädigt mitgenommenen Rechner zur Unnutzbarkeit! Keine Wiedergutmachung des Schaden durch den "Betreuer"!
* "Betreuer" brauchte dringend Geld! Lösung für ihn :gemäß eigenen Angaben „suchte“ der "Betreuer" den Betreuten, nur um vorüber gehend den Kontakt zu erhalten, 130 Stunden – rund 17 Tage! Wer's glaubt? Das Betreuungsgericht jedenfalls!
* Postverkehr zwischen "Betreuer" und "Betreuten": Dauer über einen Monat pro Brief! "Betreuer" kann die „Brieftauben mißhandelt haben?
* uvm.
Bei der erwiesenen schlechten Qualifikationen des Betreuer dauerte sein Auftrag der Betreuung „gottseidank“ nur vom
01.Okt 2018 – 17. Oktober 2019, mithin ein schlappes Jahr! Von diesem Jahr brauchte die zuständiger Richterin fast ein halbes Jahr, um eine Entscheidung Aufhebung: der „Betreuer - Tätigkeit“ hierüber in einem Beschluß zu fassen!

Während der Betreuer - Zeit erreichten den Betreuer mehr als 30 Beschwerden das Betreuungsgericht! Das Betreuungsgericht nahm die gesetzeswidrigen Handlungen des "Betreuers" zur Kenntnis! Mehr nicht! Eindruckerweckend wurden die „Unregelmäßigkeiten“ des "Betreuer" geduldet! Der Betreuer hat in der Betreuungssache – gesetzeswidrig - nur Alleingänge ausgeführt! Der Betreute war stets präsent und ansprechbar! Der "Betreuer" glänzte bei anstehenden wichtigen Situationen - stets durch „Abwesenheit“!

"Betreuer" hat in jeder wichtigen Angelegenheit , die zwingend erforderliche „Besprechungspflicht“ nicht ausgeführt! Betreuer hat „vorsätzlich“ gegen die Besprechungspflicht § 1901, ABS. 2 BGB verstoßen! Wurde vom Gericht – trotz Bemängelung toleriert!

Eingeräumt, daß anfänglich „zwangsmäßig“ der "Betreuer" seine Aufgaben erfüllte, ( musste der Betreuer notwendigerweise auch, denn sonst hätte er kein Betreuungsgeld erhalten.) somit Korrektheit, "Betreuer" - Ordentlichkeit: nur von kurzer Dauer – und diese ohne erforderliche Besprechungspflicht des "Betreuers" mit dem Betreuten.
Klartext: Von den eigenmächtigen Handlungen des "Betreuer" hatte der Betreute kaum Kenntnis – vom wichtigen Banken-Verkehr: Kontobewegungen, Kontoauszüge absolut keine Kenntnis! Obwohl der "Betreuer" mehrfach hierzu schriftlich aufgefordert worden ist!

Bemerkt: In weiten "Betreuer"-Bekannten-Kreisen wird der "Betreuer" als „Großer Versager“ betituliert!

"Betreuer" vergriff sich am Taschengeldkonto ohne berechtigten Anlass!

"Betreuer" legte dem Betreuungsgericht Rechnungen vor, die der "Betreuer" tatsächlich bezahlt hat? Die Rechnungen, die er nicht bezahlt hat, verschwieg der "Betreuer" dem Gericht!

Weil der Betreute für den "Betreuer" viel zu kompliziert, unbequem war und stets berechtigte Fragen stellte, die der "Betreuer" nicht beantworten wollte/nicht beantworten konnte, ließ der "Betreuer" sich dazu verleiten, (allein reicht seine „Denke“ nicht aus ? ) daß der "Betreuer" den
Einwilligungs-Vorbehalt = „Entmündigung“ für den Betreuten beim Betreuungsgericht beantragt hat! "Betreuer" kam mit seinem Antrag nicht durch - versagte mit seinem Antrag!

Obwohl der "Betreuer" schriftlich – bereits am 27. DEZ. 2019 – verbindlich mitgeteilt hat, im "Betreuer"-Besitz befindliche Unterlagen und Gegenstände ( Verdacht der ungesetzlichen Bereicherung liegt doch nahe – bewußt vorsätzlich vom "Betreuer" keine Liste der mitgenommenen angeeigneten Dinge und Sachen angefertigt – trotz mündlicher Zusage des "Betreuer"! ) nach Aufhebung des Betreuer-Vertrages herauszugeben, erfolgt keine Rückgabe!

*"Betreuer" übt ungesetzliches Zurückbehaltungsrecht aus!
*Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt der "Betreuer" nicht!
*Der "Betreuer" schikaniert vorsätzlich den Betreuten!
*"Betreuer" verstößt eindeutig gegen TREU und Glauben!

Wichtig!

Wesentlich vorher ist bei Konfrontation eines „Betreuer“ angeraten/empfohlen seine zukünftige „Betreuer"-Werthaltigkeit“ genauestens zu überprüfen! Informativ: werden "Betreuer" nach einem „Lotterie-ähnlichen- Verfahren“ gerichtlich bestimmt? Prüfen Sie ! Warum? Schon Richter als "Betreuer" haben sich vom Betreuten Immobilien im hohem Wert erschlichen/ergaunert! Lassen Sie sich Referenzen ( keine er/gekauften) zeigen! Prüfen Sie „tiefgründig“ die Referenzen eines "Betreuers"! Dann können/brauchen Sie später sich im evtl. Missbrauchs-Fall selbst keine Vorwürfe zu machen!


BEMERKT:
"Betreuer"/in Gehälter pa. ca. 45.000 € in Deutschland.
5000 Stellenanzeigen - Stand März 2020 - "Betreuer"-Gesuche! rund 50.000 "Betreuer"/in in der BRD

Wichtig!
In vorbezeichneter Sache handelt es sich um einen „Betreuer“. Es ist nicht beabsichtigt den Berufsstand? des „Betreuers“ zu verunglimpfen, zu beleidigen und oder der/die "Betreuer" ins schlechte Licht zu ziehen!

Letztmalige Forderung : Das sämtliche „Personenbezogenen Daten“ gelöscht werden! Der "Betreuer" hat sämtlich Gegenstände in der Sache unverzüglich dem Betreuten auszuhändigen! "Betreuer" hat an Eides statt zu versichern, schriftlich zu erklären, daß alle Gegenstände: „Geräte & Schriftverkehr“ nicht veräussert/verschenkt/verkauft worden sind und sich nicht mehr in anderen/seinem "Betreuer"-Besitz sind/befinden!

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12-04-2020 um 09:56 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Betreuungsbüro Andreas Westphal weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-04-2020 um 09:56 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Betreuungsbüro Andreas Westphal weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

06-05-2020 um 17:37 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

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NEIN

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Nicht empfehlenswert!

3
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