Körperverletzung durch entgangenem Urlaubsgenuss

  • Beantwortet
  • 19 Feb 2024
  • #585137
  • 117
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Lange Rede kurzer Sinn, lesen Sie bitte das angefügte Dokument, was wir zusätzlich al Einschreiben an Sie senden.

Warum melden wir uns erst jetzt? Wegen Beruf und Rückantwort des Anwalts.

Mit freundlichen Grüßen

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19-02-2024 um 12:09 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

19-02-2024 um 20:42 Uhr


Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern, dass Sie diese Erfahrungen in Ihrem wohlverdienten Urlaub machen mussten.
In einer E-Mail haben wir Ihnen bereits geantwortet und wichtige Hinweise für den weiteren
Verlauf Ihrer Reklamation übersandt.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite.

Beste Grüße
Elisa, CHECK24 Reise

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