Stornokostenrechnung

  • 02 Sep 2020
  • #112161
  • 335
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Leider mußte ich eine, am 04.07.2020, gebuchte Reise nach Wismar stornieren. Die Gründe dafür waren unverhersehbare und unerwartete tragische familiäre Ereinisse. Der Rücktitt erfolgte am 23.08.2020 also aus nicht freiwilligen Gründen und über 3 Wochen vor Reiseantritt, welcher auf dem 14.09.2020 lag. Zeit genug die Ferienwohnung im Internet erneut zur Vermietung an zu bieten.
Nun folgte am 25.08.2020 die Stornokostenrechnung von 80% vom Reisepreis 371,00 €. Das sind 268,80 €. Rückerstattet wurden 102,20 €.
e-domizil beruft sich auf den Punkt "Rücktritt" der Reisebedingungen als Grundlagen.
In den Reisevermittler AGB Abschn. III. Rücktritt durch den Kunden sind keine Zeiten und prozentuale Anteile ersichtlich. Erwähnt wird nur die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr bis zu 25,00 € pro Person. Die Angaben sind nicht transparent, nicht nachvollzieh- und nachprüfbar.
Daher habe ich Widerspruch eingelegt und fordere Offenlegung der rechtlichen Grundlagen einer derartigen Berechnung. Einhergehen soll damit die Korrektur der Stornokostenberechnung welche, unter den nicht nachprüfbaren Gegebenheiten, zu hoch sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ch. ******

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