Flugverspätung

  • 15 Jun 2023
  • #503167
  • 113
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Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Reisebuchung Nr. 2865500

Schadensersatzanspruch
Beide unseren beiden Flügen hatten kamen wir im Zeilgebiet in Ägypten mit einer enormen Verspätung, bzw. der Ruckflug wurde vorverlegt.
Hinflug am 16.05.2023:
Leider konnten wir mit der Marabu Maschine von München nicht mitfliegen, da diese überbucht war.
Anstatt wie geplant mit der Marabu Flugnr.: MBU6022 direkt um 12:10 Uhr abzufliegen sind wir in Hurghada erst am nächsten Tag am 17.06 um 03:10 Uhr mit der Air Cairo mit 1 Umstieg in Kairo angekommen. Wie haben etliche Stunden auf den Flughafen in München und Kairo verbracht – ohne eines Verpflegungsangebot. Sind wir erst nachts über Kairo geflogen, Gelandet sind mehr 15 Stunden später in Hurghada

Auch der Rückflug am 23.05.2023 fand nicht wie gebucht statt:
Anstatt wie gebucht am 23.05 um 12:00 Uhr, mit Ankunft um 16:40 Uhr, Fugnummer MBU6023, sind wir erneut mit Air Cairo mit Umstieg in Kairo ein Tag früher geflogen und zwar um 03:50 und kamen gegen 07 Uhr in München an = somit rund 10 Stunden früher als gebucht.

Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung:
400 Euro pro Person = Flüge von 1500 bis 3500 Entfernung von Ausgangspunkt.

Hiermit verlangen von Ihnen für die Flugverspätung 800,-€.
Ferner verlangen für den einen Tag kürzeren Urlaub 10 % des Reisepreise zu erstattet = 244,-€.
Somit bitten wir bis zum 30.06.2023 um Überweisung in Höhe von 1044,-€ auf das folgende Konto bei der Targobank, die IBAN finden Sie weiter unten im Protokoll.

Beiliegend finden Sie unsere alle Bordkarten usw.

Beste Grüße

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Sascha Rietmann

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15-06-2023 um 12:55 Uhr

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