Teilnahme am Lastschriftverfahren verweigert

  • Ungelöst
  • 22 Sep 2020
  • #121375
  • 366
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Aufgrund eines Kontowechsels und Nutzung des Umzugsservice der neuen Bank ist unser Stromanbieter innogy leider nicht von der neuen Bankverbindung unterrichtet worden. Daraus resultierte ein erfolgloser Abbuchungsversuch, welchen wir mit den entsprechenden Gebühren beglichen haben plus Mahngebühren. Wie ich nun feststellen musste, war es mir nicht möglich die neue Bankverbindung online zu ändern, mit dem Hinweis, dass ein anderer Zahlweg eingerichtet ist und ich mich an den Kundenservice wenden solle.
Gelesen, getan. Nachdem ich etwa 30 Minuten in der telefonischen Warteschlange ausharrte, bekam ich einen extrem unkooperativen Mitarbeiter ans Telefon. Nachdem ich die Sachlage erläutert habe, dass es aufgrund eines Kontowechsels zu dem beschrieben Umstand kam und ich darum bitten würde, dass wir entsprechend entsperrt werden um die neue Bankverbindung einzupflegen, wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht mehr möglich sei (nach 1! erfolglosen Abbuchung und einem Abschlag von 35€). Nachdem ich meinen Unmut darüber kundgetan habe, dass es aus genannten Gründen wohl nicht wahr sein kann uns für alle Ewigkeit vom Lastschriftverfahren auszuschließen wurde nur damit geantwortet, dass es nicht sein kann, dass wir unsere Abschläge nicht bezahlen. Ich habe ihn dann nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass ich es durchaus auch als Dauerauftrag einrichten könne, aber mir die Art und Weise nicht gefällt und dass dies für mich ein Kündigungsgrund ist. Außer dem Hervorheben, dass wir an der Situation schuld sind, wurde in keiner Weise über eine Alternative gesprochen. Ich habe ihm dann mitgeteilt, dass wir den Stromanbieter wechseln werden, da dieses Verhalten für uns nicht nachvollziehbar ist. Es mag sein, dass innogy dies in den AGB stehen hat oder dies die normale Vorgehensweise ist, aber wenn ich als Kunde nett und freundlich beim Kundenservice anrufe, die Umstände erkläre und es nicht möglich ist auf den Kunden zuzugehen, werde ich meinen Strom zukünftig von einem anderen und vermutlich günstigeren Anbieter beziehen.

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22-09-2020 um 16:27 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an innogy weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

17-10-2020 um 10:27 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der Nutzer hat nur eine Bewertung vorgenommen, aber keine Rezension geschrieben.

2
innogy
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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