Sehr geehrte Damen und Herren,
nach mehreren von mir verfassten E-Mails, die von Ihnen seither unbeantwortete blieben, fordere ich Sie auf, den Buchungspreis gem. § 651 h BGB "unverzüglich" maximal innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Wie ich Ihnen schon mitteilte, ist ein Reisegutschein nicht rechtens, den ich ablehne.
Ich warte auf den Zahlungseingang Ihrerseits und sollte bis zum 01.06.2020 keine Zahlung erfolgt sein, so sehe ich mich gezwungen, einen Anwalt zu konsultieren.
Mit freundlichem Gruß
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
07-06-2020 um 07:40 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Wahrscheinlich wurde durch Reklamieren24 das Problem gelöst, natürlich weiß ich nicht, ob LTUR auch ohne Reklamieren24 reagiert hätte. Ich gehe aber eher nicht davon aus. Da LTUR aber einen sehr schlechten bis gar keinen Kundenservice hat, außer beim verkaufen von Reisen, werde ich von LTUR erst einmal Abstand nehmen. Tut mir leid.
Abschließende Betrachtung von ltur
13-10-2020 um 19:28 Uhr
Hallo ******,
wie wir Deiner Buchung entnehmen konnten ist der Reisepreis mittlerweile erstattet worden! Wir danken für Deine Geduld und hoffen dass nun alles zu Deiner Zufriedenheit geklärt wurde! Für weitere Rückfragen stehen wir Dir unter kundenservice@ltur.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dein ltur Kundenservice
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