Ich wollte vor 4 Tagen gekaufte Ware mit Kassenbonn in diese Filialle zurückgeben. Daraudhin hat Stellvertredende Filialleiterin (Name hat sie mir nicht genannt,obwohl ich sie gefragt habe) gesagt das sie das nicht zurücknemmen und ich muss das über Internetportall erledigen. Beim Warenkauf hat mich keiner hingevisen das ich das auf solche komplizierte Weise tun muss. Die junge Dame hat mich regelrecht angeschrien,sie war sehr unhöflich und unfreundlich. Ich hatte bischer in keinem Geschäft so eine unkompetente und unfreunliche Verkäuferin erlebt. Das darf nicht ohne eine Reaktion seitens Thomas Philipps Leitung bleiben.
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29-09-2021 um 22:39 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Grundsätzlich gilt, dass der Einzelhändler die Ware aufgrund von Nichtgefallen nicht zurücknehmen muss. Ein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatzhandel (Onlineshop, Katalogbestellung), Haustürgeschäften, etc., nicht jedoch im stationären Einzelhandel.
Da es sich hier eben um gesetzlich festgelegte Regelungen handelt, müssen diese auch nicht gesondert auf einem Plakat o. ä. in den Märkten bekannt gegeben werden.
Sie sind in diesem Fall also auf die Kulanz des Inhabers angewiesen und wenn dieser eben die Rücknahme einer Ware ablehnt, können wir dies von hier aus leider nicht beeinflussen. Da die Märkte von selbstständigen Inhabern eigenverantwortlich geleitet werden, entscheiden ausschließlich die jeweiligen Inhaber auch über eventuelle Kulanzregelungen.
Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis und möchten uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen,
Ich in mit diese Antwort absolut unzufrieden. Auf den Kassenbon stand Rückgaberecht von 14 Tage. Es ging um keine Kullanz ,sondern auf mein Recht als Käuferin.
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