Mobilitätsgarantie

  • Ungelöst
  • 24 Aug 2023
  • #520914
  • 122
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Schärding, 23. Juli 2023

Sehr geehrte Damen und Herren!
Erstmalig wollte ich heuer im Urlaub von der Mobilitätsgarantie von VW Gebrauch machen.
Obwohl an meinem VW Tiguan nur eine Woche vor Urlaubsbeginn ein umfangreicher Check gemacht wurde, leuchtete auf dem Weg von Schwerin nach Wismar die Warnleuchte auf.
Da ich kurz danach am Autohaus AWUS Wismar vorbei kam, hielt ich als aufmerksamer und umsichtiger Autofahrer sofort an und bat um Abklärung.
Diagnose: Die Wasserpumpe war kaputt. Das Fahrzeug musste in der Werkstatt bleiben.
Nun sollte die Mobilitätsgarantie greifen. Leider wurde sie mir mit der Begründung, dass ich das Fahrzeug selbst zur Werkstatt gebracht habe, nicht gewährt.
Das darf doch nicht wahr sein! VW will, dass ich zusätzliche Kosten verursache und mich abschleppen lasse?!
Um den Urlaubsort zu erreichen, war ich auf ein Leihauto angewiesen.
Die Kosten dafür, welche eigentlich die Mobilitätsgarantie abgedeckt hätte, hatte ich zu tragen.
Als langjähriger VW-Kunde frage ich mich, was ich von dem Versprechen bei einer Panne mobil zu bleiben, halten soll, wenn ich in einer Notlage im Regen stehengelassen werde.
Ich bitte um Abklärung und Rückmeldung!


Mit freundlichen Grüßen
****** ******
Gregor Stangl Straße 11,
4780 Schärding
AUSTRIA

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24-08-2023 um 12:37 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Volkswagen weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

07-09-2023 um 21:11 Uhr


Problem ungelöst

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NEIN

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2
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