Dauer meines Verfahrens zur Feststellung einer Berufskrankheit.

  • Beantwortet
  • 01 Aug 2022
  • #403835
  • 349
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Das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit wurde im Juni 2020 eröffnet. Im Mai 2021 erfolgte die
gutachterliche Untersuchung.
Im November 2021 erhielt ich auf telefonisch Nachfrage die Auskunft das bei mir eine Berufskrankheit anerkannt wäre und ich den Bescheid im Dezember `21, spätestens im Januar `22 erhalten würde.
Auf meine heutige, erneute Nachfrage nach Stand der Dinge erhielt ich die Auskunft es würden noch Lohn-
nachweise ausstehen.
Im Internet findet sich die Auskunft ein Verfahren zur Feststellung einer Berufskrankheit könne "dauern", sechs Monate und mehr.
Mein Verfahren erstreckt sich nun schon über zwei Jahre.

Mir stellt sich die Frage ob die Dauer meines Verfahrens Corona geschuldet ist oder ob es andere Gründe
ggf. auch nicht entschuldbare Gründe geben kann.

In diesem Schreiben möchte ich noch nicht eine direkte Beschwerde gegen die für mich zuständige Gesch
äftsstelle bzw. meinen Sachbearbeiter erheben. Ich hätte nur gerne eine Antwort auf meine genannte Frage

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12-09-2022 um 08:09 Uhr


Sehr geehrte Einsenderin, sehr geehrter Einsender,

Sie berichten von Verzögerungen im Ablauf eines Verfahrens zur Anerkennung einer Berufskrankheit. Wir bedauern sehr, wenn es bei Versichertenfällen einmal länger dauert. Tatsächlich haben wir als gesetzliche Unfallversicherung der Branchen im Gesundheitswesen viel mit Coronafällen im beruflichen Kontext zu tun. Wir steuern gegen, aber dennoch kann es aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens hier und da zu Verzögerungen kommen.

Vielen herzlichen Dank für das angenehme klärende Gespräch, das wir mittlerweile führen konnten. Ich schreibe dies hier vor allem für denjenigen, die hier mitlesen: Wir werden uns bei Ihnen im weiteren Verlauf nur direkt melden. Alle Angaben zu Ihrem Fall sind Sozialdaten und werden streng vertraulich behandelt und niemals öffentlich kommentiert, bestätigt oder dementiert. Daher bitte ich um Verständnis, dass wir hier niemals auf konkrete Fälle eingehen, Sozialdaten preisgeben oder personenbezogene Auskünfte geben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BGW Online-Redaktion

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