Stornogebühren laut Urteil Amtsgericht Frankfurt AZ.32 C 2136/20 wegen derzeitigen Infektionsgefahr und auch wegen Änderung des Flughafens Frankfurt anstatt Saarbrücken unzulässig . Bitte um Regulierung
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22-08-2020 um 18:12 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an DER Touristik weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort des Verbrauchers
16-09-2020 um 10:26 Uhr
Bisher fand es DER Touristik noch nicht mal nötig mir zu antworten. Seltsames Geschäftsgebaren! ! !
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
11-10-2020 um 15:03 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Sehr bescheiden,ich werde in Zukunft nicht mehr bei DER Touristik buchen
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