in Ihrem Schreiben vom 27.12.2021 haben Sie den Energievertrag mir gegenüber einseitig gekündigt und zum 21.12.2021 die Energiebelieferung eingestellt.
Ein außerordentlicher Kündigungsgrund lag weder gem. § 314 noch gem. § 313 Abs. 3 BGB vor.
Jetzt schrieb mir das Inkasso wegen einer ausstehenden Zahlung diesbezüglich.
Ich möchte das sie das Inkassoverfahren aufheben und dies mit mir persönlich Klären.
Mfg. ******
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