denn`s Biomarkt

denn's Biomarkt GmbH

Beschwerde schreiben

Suche

denn`s Biomarkt
Reklamationen & Beschwerden (45)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit denn`s Biomarkt. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

Suche

denn`s Biomarkt Fremdkörper in Dennrees Bio- Cashewbruch

Habe aus einer Cashew-Bruch-Tüte Charge MHD 16.4.2022 L211103 c Vietnam(!) plötzlich auf einem Fremdkörper herumgekaut mit widerlicher Geschmacksentfaltung. Bin aus allen Wolken gefallen, als ich das mineralisch schmeckende Teil inspizierte: Ein ca. 1,5cm Plastik- oder Papierknödel! Was tun: Tüte und Fremdkörper an Chemisches Landesuntersuchungsamt geben?

denn`s Biomarkt Bio Kartoffeln nicht aus Deutschland

Ich habe mich heute spontan entschlossen nicht mehr bei denn`s Biomarkt zu kaufen. Grund: Wer seine Kartoffeln aus dem Ausland bezieht, der unterstützt nicht unsere Landwirte, die Bioprodukte anbauen und verdient auch nicht einen Euro von uns Verbrauchern. Wie in so vielen Sendungen und Informationen über Bio Produkte die im Ausland produziert werden konnte man sehen und lesen das dort oft nicht besonders überwacht wird wie produziert wird. Darum kann ich auch kein Vertrauen zu Bioprodukten aus fernen Ländern haben. Vielleicht überlegen Sie mal was der Deutsche Verbraucher und der Deutsche Landwirt Ihnen wert ist. Mit freundlichen Grüßen ****** Tönspterotto

denn`s Biomarkt Unlautere Praxis bei der Erhebung von Parkplatzgebühren vor Denns Märkten

Guten Tag. Am letzten Freitag habe ich im Wert von über 90 € in Ihrem Markt in Hennef eingekauft, in Bar bezahlt , den Einkaufzettel gleich entsorgt. Geparkt habe ich auf ihrem Parkplatz vor dem Markt und meine Parkscheibe eingestellt und deutlich sichtbar ausgelegt. Auf der Nachhausefahrt entdecke ich den Zahlbescheid für eine nicht herausgelegte Parkscheibe an meinem Wischerblatt in Höhe von 24,90€. Dies ist eine Unverschämtheit sonders gleichen. Ich werde die Beweispflicht von meinem Anwalt klären lassen, da es kein Photo von meiner Windschutzscheibe geben wird, denn da lag ja die Scheibe. Von dem Unternehmen Denns erwarte ich eine Stellungnahme für diese unlautere Vorgehensweise der Gebührenerhebung durch ´Fair-Parken´ , ansonsten habe ich dort das letzte Mal eingekauft... Mit freundlichen Grüßen ****** ******

denn`s Biomarkt Eispackung nicht fest verschlossen

Die Eispackung von "dasEis" `Choco & Hazelnut´ war nicht richtig vershclossen, als ich de Deckel abgenommen habe. Der Foliendeckel dadrunter lag nicht überall fest auf. Ich habe es direkt nach dem Kauf geöffnet, sodass keine Zeit zum Anschmelzen oder ähnlichem blieb, und ein eigenverschuldeter Mangel nicht vorliegen kann.

denn`s Biomarkt Coronaauflagen nicht nachgekommen

Kunden mit Attest... den es nicht gibt... sollte auch Ihrem Unternemen mittlerweile bekannt sein.. ständig fehlende und richtig tragende Nasken... heute gleich 2 Kunden ganz ohne... Gratulation .... wie oft...wie lange müssen andere Gewerke... Unternehmen die sich sicherlich um Längen mehr an die Auflagen gehalten haben schließen ?... Danit ihr aus Bequemlichkeiten lieber nichts sagt oder den Kunden des Ladens verweist... Kunden mit Pulli hochgezogen... oder wahlweise ein Schal und heute gleich 2 ganz ohne... großartig ... mittlerweile kauf ich bei Ihnen maximal nur noch Brötchen... selbst da ist es immer wieder zu beobachten... vielleicht schließt man lieber mal einzelne ihrer Läden... in der BIO Company läufts ja um Längen besser... beim nächsten Mal werde ich nicht ihnen schreiben sondern direkt dem Gesundheitsamt bzw Ordnungsamt ... das dann auch etwa differenzierter....hab auf so einen Mist hier mit Beschwerden schreiben nämlich keine Lust und mach das dann lieber an geeigneter Stelle telefonisch... es reicht

denn`s Biomarkt Parkticket bei Einkauf

Guten Tag, ich bin sehr unzufrieden mit der Vorgehensweise der von Ihnen beauftragten Firma Park& Control in Lüneburg, Willy Brandtstr. Ich habe für 1 Stunde zum Einkauf bei Ihnen und Aldi dort aus Bayern, im Dunklen nach langer Fahrt ankommend und vor allem auf Coronarichtlinien achtend, die Schilder übersehen und ohne Parkscheibe geparkt. Das soll mich nun 30,- kosten und die Fa. gibt an in Kulanzfällen darauf zu verzichten, bei mir wollen sie aber keine Kulanz walten lassen obwohl ich einen von drei Kassenzetteln vorlegen konnte, der belegt, dass ich schnell wieder weg war (ich bin auch nicht aus Bayern angereist um auf dem Parkplatz in Coronazeiten Dauer zu parken). Wann wären Sie denn dann kulant??? Ihre Mitarbeiter sagten, ich müsse nur Fotos einsenden und dann würde ich entlastet. Dass das üblich sei, bestätigte mir auch ein Unternehmen der gleichen Art (Loyal Parking Deutschland GmbH) welches ich mit dieser Frage kontaktiert hatte. Mit diesem Unternehmen wären Sie auf alle Fälle besser bestückt, wenn es um die Zufriedenheit IHRER Kunden geht. Denn so....geht man Leiber wo anders hin, oder? Es ist schon unglaublich, dass man für einen nachweislichen Einkauf mit 30,- bestraft werden soll weil die Parkscheibe im Fenster fehlt. Und das in diesen schwierigen Zeiten finde ich auch noch moralisch bedenklich, ich bin z.B. nicht vom Staat unterstütz, aber leider selbstständig in der Betreuung psychisch Kranker Menschen tätig und zudem alleinerziehende Mutter. So jemandem um die Weihnachtszeit 2020 30,- ab zu knöpfen empfinde ich wirklich als verwerflich. Die Meinung Ihres Beschwerdemanagements dazu würde mich sehr interessieren. Vielen Dank, ****** ******

denn`s Biomarkt Hausverbot aufgrund einer Maskenbefreiung

Liselotte B. ****** Dipl. Ing. (Arch. TUM), Stadtplanerin Beraterin für Wohnungsanpassung Schulweghelferin Deisenhofenerstr. 91d 81539 München München, den 2.12.2020 Reklamation/Beschwerde gegen Denns Biomarkt München-Obergiesing Hausverbot aufgrund nicht anerkannter Maskenbefreiung Am Samstag, den 28.11.2020 betrat ich um ca. 10 Uhr den Biomarkt Denn‘s am Giesinger Bahnhof, wie immer ohne Maske. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Gesichtsmaske befreit und darf keine Maske tragen. Die Geschäftsführerin sprach mich an, ich müsse eine Maske aufziehen oder ihr ein Attest zeigen. Ich entgegnete, dass ich zwar ein Attest habe, ihr aber lediglich eine Eidesstattliche Erklärung vorzeigen werde, um meine Ärztin zu schützen. Es ist bekannt, dass Ärzte, die ihren PatientInnen Befreiungen von der Maskenpflicht attestieren, massive Probleme kriegen, es wurde ihnen mit dem Entzug der Approbation gedroht und es wurden Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung von Patientenakten durchgeführt - in meinen Augen ein unerhörter Verstoß gegen Datenschutz, ärztliche Schweigepflicht und Eingriff in Persönlichekitsrechte. Die Geschäftsführerin akzeptierte die Eidesstattliche Erklärung nicht und meinte, sie rufe jetzt die Polizei. Inzwischen mischte sich auch eine Kassiererin ein und beschimpfte mich, ich wäre wohl eine Reichsbürgerin o.ä. Auch ein Kunde beschimpfte mich, ich wolle wohl alle umbringen. Nach einer Weile kamen zwei Polizeibeamte, die meinen PA verlangten, den bekamen sie natürlich und auch die Eidesstattliche Erklärung. Auch ihnen erklärte ich den Grund, warum ich mein Attest nicht vorzeigen werde und dass die Eidessstattliche Erklärung ausreicht. Lt. derzeitig gültiger Bayerischer Infektionsschutzverordnung ist ein ärztliches Attest nicht zwingend erforderlich. Nun ging es um das Hausrecht, nachdem der Laden mich angeblich des Hauses verweisen dürfe. Das lehnte ich ab, da mir bekannt ist, dass ein Hausverbot nur aus einem sachlichen Grund erfolgen darf. Ein gesetzeskonformes Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist dagegen kein sachlicher Grund. Wird dem sich gesetzeskonform verhaltenden Kunden oder Kundin der Zutritt ohne MN verwehrt bzw. ein Hausverbot erteilt, stellt dies eine diskriminierende Handlung nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz § 2 Abs. 1 Nr. 8 sowie Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 dar. Dadurch, dass fast nirgendwo publiziert wird, dass es eine Befreiungsmöglichkeit von der Maskenpflicht gibt, gehen die meisten Menschen davon aus, dass diejenigen, die davon befreit sind, böswillige Quasi-Verbrecher sind und entwickeln eine fast unmenschliche Aggressivität. Das führt zu Spaltung und Vergiftung der Atmosphäre und infolge dessen zur Diskriminierung, Beleidigung und Herabwürdigung von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen. Eine Kassiererin hat möglicherweise ein Foto mit dem Handy von mir gemacht; ich wollte das verhindern, weiß aber nicht, ob mir das gelungen ist. Ferner hat einer der Polizisten während einer telefonischen Nachfrage bei seiner Dienststelle in sein Handy gesagt – sinngemäß – aha, die Frau ist schon bekannt und zwar so laut, dass es etliche der anwesenden KundInnen gehört haben mussten. Von der Geschäftsführerin wurde mir daraufhin mitgeteilt, dass ich Hausverbot hätte. Die ganzen Maßnahmen aus den Verordnungen sind erklärtermaßen dazu da, Menschen der Risikogruppe zu schützen. Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen eine Maske nicht tragen können (zu dieser Risikogruppe gehöre ich aufgrund meines Alters und der gesundheitlichen Einschränkungen), sollen durch die Maßnahmen geschützt werden. Aber was passiert? Anstatt sie zu schützen, ihnen eine besondere Fürsorge und Achtsamkeit entgegenzubringen, werden sie diffamiert, diskriminiert und einem derartigen Stress ausgesetzt - ein solches Vorgehen erhöht die Gefahr von schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden wie z.B. Herzinfarkt o.ä. Was das Verhalten sowohl der Geschäftsführerin als auch der beiden Polizisten betrifft, so kann ich nur konstatieren, dass es eklatante Wissenslücken über die Rechtslage offenbart – sowohl was das Thema Maskenbefreiung als auch Hausrecht anbelangt. Einer der beiden Polizisten meinte sogar: wenn die Geschäftsführerin keine rothaarigen Kunden im Laden haben möchte, kann sie auch bestimmen, dass rothaarige Leute keinen Zutritt haben. Unter einem gesetzeskonformen Verhalten von Polizisten stelle ich mir eher vor, mich in meinem Recht auf Gleichbehandlung zu schützen. Das fehlerhafte Verhalten der Polizisten werde ich an anderer Stelle zur Anzeige bringen. Liselotte B. ******

denn`s Biomarkt Verletzung der Infektionsschutzverordnung Berlin

Am 21.11.2020 gegen 13:40 Uhr (Kassenbon) wurde ich von dem Filialleiter bei denn`s auf-gefordert, mein Attest (Maskenpflicht) vorzuzeigen. Ich teilte ihm mit, daß er nicht berechtigt ist, in ein Attest Einsicht zu nehmen - kein Arzt, keine Schweigepflicht etc. Er berief sich un-zulässiger Weise - das dürfte inzwischen hinreichend bekannt sein - auf seine Dienstanwei-sung und das Hausrecht. Ich habe ihm aus Gründen der Deseskalation mein Attest gezeigt. Ich bitte Sie umgehend dafür zu sorgen, daß sich dergleichen nicht wiederholt. Das Ab-geordnetenhaus von BERLIN hat Auskunft gegeben, wer befugt ist in Atteste Einsicht zu nehmen: nur hoheitlich tätige Personen. Keine Privatperson hat aus Datenschutzgründen das Recht Atteste einzusehen. https://www.reitschuster.de/wp-content/uploads/2020/09/S18-24638.pdf Drucksache 18 / 24 638 18. Wahlperiode Zitat: Eine Mitteilungsobliegenheit wegen Pflichten aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung besteht nur gegenüber h o h e i t l i c h tätigen Personen. Zitat Ende. Ihr Mitarbeiter hätte das Ordnungsamt oder die Polizei rufen müssen, wenn er Zweifel hat. Ich bitte Sie um Mitteilung, daß ich in Zukunft unbelästigt einkaufen gehen kann.

denn`s Biomarkt Absolut inakzeptables Verhalten einer Mitarbeiterin

Sehr geehrte denn's-Leitung, nach §1 Abs. 2 der 4. BayIfSMV liegt mir ein Attest meines Arztes vor, dass ich aus gesundheitlichen Gründen von der Trageverpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit bin. Vor meinem heutigen Einkauf im denn's Biomarkt Bayreuth (Schiller Straße 35) am 21.10.2020, ca. 17:45 Uhr, bin ich direkt an die Kasse gegangen und habe die dortige Mitarbeiterin darum gebeten, die zuständige Schichtleitung zu rufen, damit ich ihr dies persönlich mitteilen kann und es zu keinen Missverständnissen kommt. Die besagte MA wies mich zunächst darauf hin, dass ich eine MNB zu tragen hätte und ich versicherte ihr glaubhaft, dass ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht könne. Sie verweigerte mir daraufhin, die Schichtleitung zu rufen, verwies mich inzwischen lautstark des Ladens und drohte mir, nachdem ich dieser Verweisung nicht nachkam, die Polizei zu rufen. Sie ließ mich dann mit den Worten stehen: "Ich kassiere niemanden ohne Maske ab!" Theoretisch hätte ich genau in diesem Moment selbst die Polizei einschalten müssen, denn nach §19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) und nach §1004 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 GG liegt hier eine unzulässige Diskriminierung vor, die gem. §21 Abs. 1 AGG zu unterlassen ist und nach §21 Abs. 2 Satz 2 AGG bei Zuwiderhandlung sogar eine Entschädigung zu zahlen ist. Hätte sie mich dazu zwingen wollen, eine Maske zu tragen, damit ich meinen Einkauf tätigen kann, hätte ich aufgrund von Nötigung auch Strafanzeige erstatten können. Ein Ausschluss aus dem Geschäft kann nur dann greifen, wenn überhaupt eine Verpflichtung zum Tragen einer MNB besteht. Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine MNB nicht tragen können, besteht eine solche Verpflichtung gerade nicht. Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99. Der Zutritt kann allenfalls nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. Das bedeutet, dass die Zutrittsverweigerung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Da Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können, von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen sind, liegt ein sachlicher Grund für deren Ausgrenzung nicht vor. Diesen Personen kann der Zutritt nicht verweigert werden. Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten. Bitte prüfen Sie diesen Sachverhalt umgehend und eingehend und informieren Sie schnellstmöglich ALLE Ihre Angestellten über die oben angesprochenen Punkte und gesetzlichen Vorgaben. Weiterhin bleibt zu hoffen, dass Ihre besagte Mitarbeiterin zukünftig ein freundlicheres (!) Verhalten zeigt und sich angemessen und respektvoll mir als Kundin gegenüber verhält! Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Frau S.

denn`s Biomarkt Unhöflichkeit und schlechte Verhältnisse

Sehr geehrte Damen und Herren, nach mehrmaligen schlechten Behandlungen von der Verkäuferin am Brot- und Käsebereich denn's Biomarkt im Flösserstr. 60 74321Bietigheim-Bissingen bleibt mir keine andere Wahl als, eine Beschwerde bei Ihnen einzulegen. Ich als Kunde hatte seit fast 10 Jahren nie Probleme bei Veta Natur ( damalige Bioladen in Römmelmühle) Beim letzten war es dann soweit mit der schlechten Behandlung. Ich wollte mit der Filialleiterin über die schlechte Behandlung der Verkäuferin besprechen, dass es von einem Dienstleister unangebracht sei, sich mit ihren Kunden mehrmals so zu verhandeln. Statt eine Aufklärung oder eine Entschuldung kam die Filialleiterin mit der Aussage äußerst ignorant entgegen, „ja, das ist halt ihre Art“. Ich möchte weiterhin bei meinen Lieblingsladen einkaufen, ohne dabei stets in eine unangenehme Situation zu geraten. Daher möchte ich auf diese Art und Weise eine Lösung zu finden. Mit freundlichen Grüßen ****** ******

Problem mit denn`s Biomarkt?

Beschwerde schreiben