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Reklamationen & Beschwerden (47)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Fuxx Sparenergie. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Fuxx Sparenergie Inkassogebür trotz Rantenvertrag und Zahlung.

ich hatte einen Ratenvertrag beantragt wegen hoher Nachzahlung. Dieser wurde mir am 27.09. gewährt. am 28.bekam ich ein Schreiben von Agilis Inkasso mi einem safitgen Aufschlag von 280 € Inkassogebühr. Zwischenzeitlich habe ich bezahlt. Ich habe gemailt und gemailt leider hat Agilis überhaupt nicht reagiert. Heute kam wieder eine Mahung.

Fuxx Sparenergie einer der schlechtesten Energieversorger

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rechnung. Sie schreiben mir, dass nun alle abrechnungsrelevanten Daten für die Rechnungslegung vorliegen... Leider ist diese Rechnung genau so falsch, nein noch fehlerhafter als in 2016 und letztes Jahr. (s.a. meine e-Mails vom 20.05.2016 und 03.04.2017) Ich weise daher die von Ihnen gestellte Rechnung Nr. RES00494203 zurück, erbitte mal wieder eine Korrektur und Neuberechnung. Ich verstehe nicht, wieso Sie nicht zu einem Stichtag den Verbrauch ermitteln und den Zählerstand beim Kunden erfragen. Statt dessen setzen Sie einen beliebigen Endzählerstand fest und berechnen danach den Verbrauch. Da wäre es doch zumindest besser, Sie würden den Vorjahresverbrauch als Richtwert annehmen und diesen auf den Anfangszählerstand schlagen; dann würden Sie näher am tatsächlichen Verbrauch liegen. Zum Verständnis: Anfangszählerstand 06.03.2017 - 17985 kwh, Verbauch Vorjahr 898 kwh, 17985 kwh+898 kwh= 18883 kwh Soll für 06.03.2018. 1) Verbrauch: Die von mir abgelesenen Zählerstände waren: am 22.05.2018 - 18922 kwh und am 10.06.2018 - 18960 kwh Somit liegen beide Werte deutlich unter dem von Ihnen angesetzten Endzählerstand von 19062 kwh der für den 05.03.2018 berechnet war, aber auch unter dem Verbrauch des Vorjahres. Das liegt daran, das ich Energie gespart und auf LED umgestellt habe. Mein monatlicher durchschnittlicher Verbrauch liegt also zur Zeit bei ca. 70-75 kwh, was einem Jahresverbrauch von ca. 840-900 kwh entspricht. 2) Grundpreis: Zugrunde liegt der Traif Fuxx24. In 2017 wurden 84,8387€ netto (100,96 € brutto p.a.) als Grundpreis angesetzt. Das lag um 0,96 € über dem vereinbarten Grundpreis des Tarifes... In der aktuellen Rechnung RES00494203 setzten Sie nun 161,3445€ netto (also 192,00 € brutto p.a.) als Grundpreis an. Gemäß Stromvergleich bei CHECK24 vom 24.05.2018 liegt der aktuelle Grundpreis für den Tarif Fuxx24 nach wie vor bei 100,-€ p.a. Auch eine schriftliche Benachrichtigung über eine Verdoppelung des Grundpreises habe ich nicht von Ihnen erhalten. Was ist das also für eine Rechnungsposition und wieso wird nun ein Grundpreis von 192 € von Ihnen gefordert? Das möchten Sie mir bitte zeitnah schriftlich begründen. 3) Mahnkosten/Mahnungen/Abschlagzahlungen: In Ihrer Rechnung fordern Sie von mir 4x Mahnkosten i.H.v. 2,50 € brutto. Diese Mahnkosten weise ich energisch zurück. Zu Beginn des Rechnungsjahres 2017/2018 erfolgten in der Mitte des Monats die Abschlagszahlungen. Dies hatten Sie in Ihrer korrigierten Rechnung vom 04.04.2017 so festgelegt. Aufgrund von Mahnungen hatte ich dann die Abschlagszahlungen Ende Juni 2017 auf den Monatsbeginn verlegt um der NEUEN Fälligkeit zu entsprechen. Ich hatte Sie dazu informiert. Leider erhielt ich dennoch Mahnungen per e-Mail aber auch postalisch, obwohl alle Abschlagszahlungen zu Beginn des Monats abgegangen, und gemäß Ihres Auszuges zum Zahlungsverkehr, den ich mit der Rechnung erhalten habe, auch bei Ihnen fristgerecht eingegangen waren. Daher besteht kein Grund für Mahnkosten. Diese möchten Sie bitte stornieren. Ich bin es nun wirklich leid von einem solch inkompetenten, ja wenn nicht gar betrügerischen Stromversorger beliefert zu werden und ständig Mahnungen und ausschließlich fehlerhafte Jahresabrechnungen zu erhalten um diese dann stundenlang zu überprüfen bzw. Fehler anzumahnen. Bitte senden Sie mir zeitnah Ihre fehlerfreie korrigierte Jahresabrechnung zum Stromliefervertrag Nr.: Zudem kündige ich hiermit aufgrund mangelnden Vertrauens den Stromliefervertrag zum 01.07.2018 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Lieferbeginn war 06.03.2015. Bitte lassen Sie mir Ihre schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen. Mit unfreundlichen Grüßen ****** ******

Fuxx Sparenergie Versteckte Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, vestößt meiner Meinung nach Ihre E-mail vom 04.08.2015, in der Sie eine Preiserhöhung angekündigt haben, gegen § 42 Abs. 3 EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens (Ihr Betreff: "Startschuss für neues Kundenportal und komfortablen Preisinformationen" ) noch im Text auf transparente und verständliche Weise die Preiserhöhung mitgeteilt. Erst im dritten Abschnitt Ihres Schreibens sind Informationen über die neuen, höheren Arbeitspreise enthalten. Daher war auch bei Erhalt Ihres Schreibens schon nach erst 5-monatiger Belieferung für mich die Erkennung der Preiserhöhung nicht möglich gewesen. Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der Extra Energie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u.a. das Landgericht Düsseldorf ( AZ: 12 O 177/14 ) und das Amtsgericht Delmenhorst ( AZ: 44 C 4120/14 (I) zugunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Erschwerend kommt jetzt auch noch das vom Landgericht Hamburg gegen die Firma Fuxx-Die Sparenergie gefällte Urteil ( AZ: 312 O 514/16 ) hinzu, das einen eindeutigen Wettbewerbsverstoß in diesem Anschreiben sieht und Ihr verbietet es weiter einzu- setzen. Energieversorger müssen ihre Kunden transparent und verständlich über beabsichtigte Vertragsveränderungen und Preiserhöhungen informieren-so sieht es das Gesetz vor. Ich könnte jetzt auch noch schreiben, das die Firma Fuxx-die Sparenergie Verbrauchs- abrechnungen nur im ersten Jahr ordnungsgemäß verschickt, dann nicht mehr oder nur auf mehrmalige Aufforderung. Dann werden Kundenguthaben zeitnah nach 10 Monaten gutgeschrieben. Im sonst totem Kundenportal wird ein Vertrag vermerkt, der ein Preiserhöhung von fast 50% vorsieht. In dem Preiserhöhungsschreiben vom 04.08.2015 waren es nur 23%, also ein Schnäppchen. Soll ich jetzt noch Schreiben, daß ich die rechtliche Grundlage solcher Preiserhöhungsspielchen anzweifle. Ach ich höre jetzt damit auf. Der Stromanbieter Fuxx-Die Sparenergie ist in keinerlei Hinsicht weiterzuempfehlen.

Fuxx Sparenergie Insolvenz? Keine Auszahlung von Guthaben

Wie bekannt, werden Guthaben sehr verzügert ausgezahlt. Aktuell wird bei Fuxx die Sparenergie die Abrechnung nach 12 Monaten Belieferung verzögert und nicht innerhalb der vorgeschriebenen 6 Wochen abgerechnet. Wir haben aktuell ein Guthaben und man hält uns immer wieder hin, es würde eine Abrechnung zum Kalenderjahresende erfolgen. Belieferende nach 12 Monaten war aber zum 31.10.17. Aus eigener Erfahrung ist aber zu sagen, dass Zahlungen sofort per Inkasso eingefordert werden. Abrechnungen mit Guthaben aber nicht. Aktuell ist Fuxx 11 Wochen nach Jahresende 5 Wochen in Verzug! Es erinnert mich an Flexstrom.

Fuxx Sparenergie weder Neukundenbonus noch Einmalbonus ausgezahlt,dafür bei Nachforderung gleich Einschüchterungsversuche mit Inkassobüro

Wegen höherem Verbrauch wurde der monatliche Abschlag sofort erhöht, der vertraglich zugesicherte Einmalbonus nie gezahlt, der Neukundenbonus von 15% nicht auf den Mehrverbrauch angerechnet,obwohl der Vertrag auf die Rechnungshöhe abstellt und nach erfolgter Reklamation sofort ein Inkassoverfahren eingeleitet. Eine von mir überwiesene Restzahlung wurde vöĺlig ignoriert.

Fuxx Sparenergie Unseriöses Gebaren bei versteckter Preiserhöhung

Schlechteste Erfahrungen mit diesem Unternehmen, das man, vorsichtig ausgedrückt, nur als unseriös bezeichnen kann. Eine während der Vertragslaufzeit angeblich verschickte Info zu einer 30%igen Preiserhöhung ist nie angekommen, weder per Briefpost, noch per E-Mail (wie von vielen anderen Kunden ebenfalls reklamiert). Die Preiserhöhung wurde erst in der Jahres Abschlussrechnung kommuniziert, auf Seite 4, im Kleingedruckten versteckt, zwischen allgemeinen Infos. Die von mir wegen der Preiserhöhung ausgesprochene Sonderkündigung wurde nicht akzeptiert und der Vertrag zwangsweise verlängert, mit einem 30%igen Preisaufschlag, weil angeblich kein Recht auf Sonderkündigung bestand. Zwischenzeitlich, nach gefühlt 20-fachem, fruchtlosem Schriftwechsel, an dem auch ein Inkassobüro beteiligt war, stehen wir vor einem Gerichtstermin, bei dem (hoffentlich) die gesetzwidrige Praxis des Unternehmens bei der Preisgestaltung- und bei den Vertragsbedingungen "ans Licht" kommt. Ich kann allen Lesern nur dringend empfehlen, bei einem Wechsel des Stromanbieters, nicht auf die vollmundige Werbung der Fa. Fuxx zu hören. Es gibt deutlich kundenfreundlichere, seriösere Anbieter...

Fuxx Sparenergie Bonusverweigerung aufgrund angeblichem Gewerbe

Fuxx Strom, 20354 Hamburg Bonusverweigerung in Strom-Endabrechnung aufgrund angeblichem Gewerbe Sehr geehrte Damen und Herren, am 6.5.17 erhielten wir die Schlußrechnung zu unserem Stromliefervertrag, in der ein Guthaben von 142,66 EUR ausgewiesen wurde, welches Sie uns zeitnah zukommen lassen wollen. Nach Überprüfung mußten wir jedoch feststellen, dass Sie uns den vertraglich vereinbarten Neukundenbonus in Höhe von 15 % verweigert haben und sich die 142,66 EUR Gutschrift ausschließlich aufgrund von mehr geleisteten Abschlägen unsererseits im Verhältnis zum tatsächlichen Verbrauch ergaben. Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit Ihrer Kundenbetreuung erhielten wir die Auskunft, dass auf unserer Postanschrift ein Gewerbe gemeldet wäre. Gemäß der AGB´s, die wir von Ihnen bei Vertragsabschluß vorgelegt bekommen haben, wird unter Punkt 8.4 der "Bonus und Frei-kWh nur Kunden gewährt, die die Energie in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§13 BGB) beziehen und verbrauchen. Dieser § 13 BGB trifft auf unsere Adresse, Quellstr. 1, voll und ganz zu. Der § 13 BGB besagt: "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 13 Verbraucher *) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können." Alle an der Adresse Quellstr. 1, 86609 Donauwörth wohnenden und gemeldeten Personen verbrauchten im Vertragszeitraum den bezogenen Strom "überwiegend" weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit. Wir sind ein Privathaushalt bestehend aus Mutter, Vater und 4 (davon 2 bereits volljährigen) Kindern, die alle noch zu Hause wohnen und den Strom "überwiegend" weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Aufgrund dieser Tatsache bitten wir um Erstellung einer neuen, überarbeiteten Endabrechnung bis spätestens 22.05.2017, in welcher ein Guthaben in Höhe von 142,66 EUR und der vereinbarte Neukundenbonus in Höhe von 15 % berücksichtigt wird und letztendlich um umgehende Erstattung auf unser Bankkonto. Mit freundlichen Grüßen ****** und Petra ******

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