Rückerstattung

  • 19 Mär 2021
  • #206979
  • 249
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben am 14.02.2020 zwei Flüge von München nach Rom gebucht. Die Flüge konnten wir nicht wie geplant am 30.03.2020 antreten, weil Italien ein Einreiseverbot verhangen hatte. Bis heute haben wir keinerlei Rückmeldung erhalten. Langsam ist unsere Geduld am Ende und wir verlangen hiermit die Rückerstattung des kompletten Geldbetrags in Höhe von 252,49€. Sollten wir keine zeitnahe Rückmeldung von Ihnen erhalten, sehen wir dies als Täuschungsversuch an, denn Sie verstoßen damit gegen geltendes EU-Recht und wir werden rechtliche Schritte einleiten.

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!

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